Politik

Ersatzkassen für Strukturanpassungen durch Krankenhausreform

  • Dienstag, 24. Januar 2023
/upixa, stock.adobe.com
/upixa, stock.adobe.com

Berlin – Im Rahmen der Krankenhausreform dürfe eine Finanzierungsreform nicht auf den derzeitigen „Struk­turen von Fehl- und Überversorgung“ aufbauen. Dies mahnte heute Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), an. „Bevor wir über Vorhaltefinanzierung aller 1.700 Krankenhäuser reden, sollten erst bedarfsgerechte Struktu­ren geschaffen werden“, forderte Elsner.

Bei den anstehenden Reformen komme es darauf an, die Beitragsgel­der der Versicherten und Arbeitgeber richtig einzusetzen und die Versorgungsstrukturen und -prozesse modern und in hoher Qualität zu gestalten. Man dürfe nicht „einen unbefriedigenden Zustand in die Zukunft retten“.

Grundsätzlich seien die Pläne der Ampelkoalition für eine umfassende Krankenhausreform zu begrüßen, so Elsner. Der von der Regierungskommission vorgesehene Umbau der Krankenhausstrukturen nach Versor­gungs­stufen und Leistungsgruppen schaffe Standards und fördere die Spezialisierung – all dies könne einen wichtigen Beitrag für mehr Versorgungsqualität leisten.

Elsner wies darauf hin, das die Krankenkassen bei der Ausgestaltung der Reform eingebunden werden müssten. Man erwarte eine Beteiligung der Gemeinsamen Selbstverwaltung und zwar sowohl bei der Defi­nition der Versorgungsstufen und Leistungsgruppen als auch bei den Kriterien für die Vorhaltefinanzierung.

Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek, thematisierte die Beteiligung der Selbstverwal­tung an politischen Entscheidungen ebenfalls. Klemens wandte sich gegen weitere unmittelbare Eingriffe des Staates in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, um damit kurzfristig politische Projekte umzusetzen.

Auch mit Blick auf die bevorstehende Sozialwahl 2023 forderte der Verbandsvorsitzende ein „Umdenken und klare Signale“ der Politik zur Stärkung der Selbstverwaltung.

Neuer Anlauf für GKV-Finanzen

Er forderte die Politik zudem auf, rasch einen neuen Anlauf zu nehmen, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2024 nachhaltig zu stabilisieren. „Zwar sind die Finanzen in 2023 gesichert. Die Ausgabenspirale dreht sich weiter. 2023 erwarten wir einen Anstieg der Ausgaben um rund fünf Prozent, in 2024 um weitere vier Prozent, verursacht durch Mengen- und Preissteigerungen in allen Leistungsberei­chen.“

Gleichzeitig würden sich die GKV-Einnahmen verringern, da einmalige Maßnahmen für das Jahr 2023 – wie der erhöhte Bundeszuschuss oder der Vermögensabbau der Krankenkassen mit einem Gesamtvolumen von rund neun Milliarden Euro – entfallen. Man brauche unbedingt eine nachhaltige Finanzreform auf der Ein­nahmen- und Ausgabenseite, so Klemens.

Er bekräftigte die bekannten Forderungen der Kassenseite: eine kostendeckende Finanzierung der Empfänger von Bürgergeld, die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent sowie eine Dynamisierung des Steuerzuschusses. Mit diesen Maßnahmen könne die GKV deutlich entlastet werden.

Mehr Tempo forderte Klemens in Sachen elektronische Patientenakte (ePA). Erst ein Prozent aller GKV-Versi­cherten habe eine ePA angelegt – das seien nur 600.000 Versicherte, aus seiner Sicht „nicht zufriedenstell­end“.

In diesem Zusammenhang bewertete er positiv, dass die Bundesregierung in den nächsten Monaten die Rah­menbedingungen für das geplante Opt-Out-Verfahren schaffen will. „Hier erwarten wir von der Politik ein stimmiges Gesamtpaket und bringen uns gerne mit unseren Überlegungen ein.“

Die Regelungen müssten unter anderem eine Verpflichtung für Leistungserbringer umfassen, Inhalte wie Labor- und Röntgenbefunde, aber auch Impfdaten und Medikationsinformationen sowie Entlassbriefe in die ePA aufzunehmen. Zugleich sollten, so Klemens, Ärzte im Praxisalltag einfach und schnell auf Daten aus der ePA zugreifen können.

Statt einer reinen Dokumentenablage müssten die Informationen dort in strukturierter Form vorliegen. Und: Anbieter von Softwaresystemen für Arztpraxen und Krankenhäuser sollten bezüglich nutzerfreundlicher Tele­matikanwendungen „stärker in die Pflicht“ genommen werden – etwa durch ein erweitertes Zertifizierungs­verfahren.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung