Ersatzkassen für Modell regionaler Gesundheitszentren

Berlin – In der Diskussion um die Ambulantisierung des Gesundheitswesens hat nun auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) den Aufbau regionaler Gesundheitszentren (RGZ) vorgeschlagen. Als besondere Versorgungsform im Kollektivvertrag sollen die RGZ vernetzte Behandlungsangebote bereitstellen und einfachere Operationen – im Bedarfsfall auch mit Übernachtungsmöglichkeit – ermöglichen.
Diese Gesundheitszentren würden neben einer verbesserten Versorgung in strukturschwachen Regionen auch den Vorteil von modernen Arbeitsbedingungen für Nachwuchsmediziner bieten, betonte gestern die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Laut vdek-Modell sollen in einem RGZ mindestens vier Hausärzte mit grundversorgenden Fachärzten – etwa aus den Bereichen Innere Medizin, Orthopädie und Augenheilkunde – oder auch Psychotherapeuten unter einem Dach zusammenarbeiten.
Hinzu kämen unterstützend nichtärztliche Praxisassistenten sowie weitere medizinische Fachberufe (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie). Je nach regionalem Bedarf sollen auch Einrichtungen zur Kurzzeitpflege oder Apotheken angegliedert werden.
Boris von Maydell, Leiter der vdek-Abteilung Ambulante Versorgung, betonte, eine gewisse Mindestgröße sei für sinnvolles Arbeiten unabdingbar – die RGZ könnten dann beispielsweise auch im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung angesteuert werden.
Zudem seien für die Versorgung in strukturschwachen Regionen so wichtige Möglichkeiten wie Videosprechstunden aufgrund der arbeitsteiligen Organisation besser integrierbar als in Einzelpraxen. Auch eine koordinierte sektorenübergreifende Versorgung mittels Case-Management sei in einem RGZ besser abbildbar.
Das Modell könne, so von Maydell, auch dem Krankenhausstrukturwandel und der Ambulantisierung dienen. Krankenhäuser, die nicht mehr in Gänze bedarfsnotwendig sind, könnten in RGZ umgewidmet werden.
Die Mindeststandards für das neue Versorgungsmodell sollen laut vdek vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Auf dieser Basis könnte dann der jeweils zuständige erweiterte Landesausschuss Ausschreibungen bezüglich der Betreibung eines RGZ durchführen. Von Maydell betonte, Krankenkassen sehe man als Betreiber ausdrücklich nicht vor – zu denken sei an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Kommunen sowie Investoren.
Der vdek schätzt den Initialbedarf auf etwa 50 bis 100 Regionen, die aufgrund drohender oder bestehender Unterversorgung am meisten von den Angeboten der Gesundheitszentren profitieren könnten.
Die Finanzierung solle für die Regelversorgungsanteile klassisch über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erfolgen. Für die Koordinationstätigkeiten sollen demnach neue EBM-Leistungen definiert werden. Eine zur Etablierung der RGZ notwendige Anschubfinanzierung sollen die öffentlichen Haushalte beitragen.
Die Grundidee ist keineswegs neu. Unter anderem hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Vorschläge erarbeitet, wie kleinere Krankenhäuser in ambulante Gesundheitszentren umwandelt werden können, um so in strukturschwachen Regionen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.
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