Erstattung therapienotwendiger Biomarkeruntersuchungen im Krankenhausbereich gefordert
Berlin – Therapienotwendige Biomarkeruntersuchungen im Krankenhausbereich sollten regelhaft erstattet werden. Dafür haben sich heute mehrere Fachgesellschaften ausgesprochen.
Unter Federführung der Deutschen Krebsgesellschaft verfassten unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) und der Bundesverband Deutscher Pathologen sowie mehrere Patientenverbände ein entsprechendes Positionspapier.
Aktuell würden vermehrt zielgerichtete onkologische Arzneimittel entsprechend der molekularen Eigenschaften eines Tumors entwickelt. Zur Selektion geeigneter Patienten sei dazu vor Anwendung des Arzneimittels der gewebsbasierte diagnostische Nachweis von sogenannten Biomarkern erforderlich.
Diese Companion-Diagnostik sei zum Teil technisch sehr aufwändig und erfordere spezielle molekularpathologische, aber auch bioinformatische Kenntnisse sowie entsprechende infrastrukturelle Rahmenbedingungen für die interdisziplinären und interprofessionellen Prozesse.
Während aber die Erstattung von Companion-Diagnostik-Untersuchungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch eigens geschaffene Unterkapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bereits im Jahr 2016 sichergestellt wurde, sei dies im pauschalierten Abrechnungssystem der stationären Versorgung bislang nicht geschehen, so die Kritik.
Dies führe zu einer Unterversorgung von Patienten mit Krebserkrankungen. Zudem würden Krankenhäuser Patienten für Companion-Diagnostik-Untersuchungen oft in den ambulanten Bereich „verschieben“. Kosten für diese Untersuchungen, die eigentlich dem stationären Behandlungsfall zugeordnet werden müssten, würden so in den ambulanten Sektor transferiert.
Die Kernforderung der Unterstützer des Papiers lautet deshalb, die Erstattung von Companion-Diagnostik-Leistungen in der stationären Versorgung sicherzustellen. Dafür müsse eine regelhafte Kostenzuordnung von entsprechenden Leistungen im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) ermöglicht werden. Zudem sollten im Rahmen von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) Entgelte für Companion-Diagnostik gewährt werden.
Im Positionspapier heißt es dazu, die seit Jahren andauernde ablehnende Haltung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Vergütung molekularpathologischer Leistungen schwäche die prinzipiell vorhandene Innovationskraft der Krankenhäuser. Das InEK müsse von seiner „nachhaltig restriktiven Haltung“ bei der Antragsentscheidung abrücken und die Entscheidungen zu den NUB-Anträgen transparent machen.
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