Ärzteschaft

Erstattung therapienotwendiger Biomarker­untersuchungen im Krankenhausbereich gefordert

  • Mittwoch, 2. September 2020

Berlin – Therapienotwendige Biomarkeruntersuchungen im Krankenhausbereich sollten regelhaft erstattet werden. Dafür haben sich heute mehrere Fachgesellschaften ausge­sprochen.

Unter Federführung der Deutschen Krebsgesellschaft verfassten unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) und der Bundesverband Deutscher Patholo­gen sowie mehrere Patientenverbände ein entsprechendes Positionspapier.

Aktuell würden vermehrt zielgerichtete onkologische Arzneimittel entsprechend der mo­lekularen Eigenschaften eines Tumors entwickelt. Zur Selektion geeigneter Patienten sei dazu vor Anwendung des Arzneimittels der gewebsbasierte diagnostische Nachweis von sogenannten Biomarkern erforderlich.

Diese Companion-Diagnostik sei zum Teil technisch sehr aufwändig und erfordere spezi­elle molekularpathologische, aber auch bioinformatische Kenntnisse sowie entsprechen­de infrastrukturelle Rahmenbedingungen für die interdisziplinären und interprofessio­nellen Prozesse.

Während aber die Erstattung von Companion-Diagnostik-Untersuchungen in der ambulan­ten vertragsärztlichen Versorgung durch eigens geschaffene Unterkapitel im Einheitli­chen Bewertungsmaßstab (EBM) bereits im Jahr 2016 sichergestellt wurde, sei dies im pauschalierten Abrechnungssystem der stationären Versorgung bislang nicht geschehen, so die Kritik.

Dies führe zu einer Unterversorgung von Patienten mit Krebserkrankungen. Zudem wür­den Krankenhäuser Patienten für Companion-Diagnostik-Untersuchungen oft in den am­bulanten Bereich „verschieben“. Kosten für diese Untersuchungen, die eigentlich dem sta­tionären Behandlungsfall zugeordnet werden müssten, würden so in den ambulanten Sek­tor transferiert.

Die Kernforderung der Unterstützer des Papiers lautet deshalb, die Erstattung von Com­pa­nion-Diagnostik-Leistungen in der stationären Versorgung sicherzustellen. Dafür müsse eine regelhafte Kostenzuordnung von entsprechenden Leistungen im System der diagno­sebezogenen Fallpauschalen (DRG) ermöglicht werden. Zudem sollten im Rahmen von neu­en Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) Entgelte für Companion-Diag­nostik gewährt werden.

Im Positionspapier heißt es dazu, die seit Jahren andauernde ablehnende Haltung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Vergütung molekularpatholo­gischer Leistungen schwäche die prinzipiell vorhandene Innovationskraft der Kranken­häuser. Das InEK müsse von seiner „nachhaltig restriktiven Haltung“ bei der Antrags­ent­scheidung abrücken und die Entscheidungen zu den NUB-Anträgen transparent machen.

aha

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