Erste Ergebnisse einer Studie zur Patientenfürsprache an deutschen Krankenhäusern vorgestellt

Berlin – An 60 Prozent der Krankenhäuser gibt es mindestens eine Patientenfürsprecherin oder einen -fürsprecher. Allerdings sind die regionalen Unterschiede bundesweit groß. Dies zeigen erste, im Rahmen des diesjährigen 16. Tages der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher, vorgestellte Ergebnisse einer noch unveröffentlichten Studie der Prognos AG.
„Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, unterstützen Patienten und die Angehörigen als unabhängige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen“, sagte dazu Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Die Fürsprecher würden beraten, informieren und in Konfliktfällen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen vermitteln.
Die Studie mache deutlich, dass viele Bundesländer die Einrichtung dieser Position in ihren Krankenhäusern gesetzlich geregelt haben. Doch seien bei weitem noch nicht alle soweit – und auch nicht einheitlich. Eine gesetzliche Regelung könne sich positiv auf die Verbreitung der Patientenfürsprache auswirken.
Er werbe daher mit Nachdruck dafür, zukünftig im besten Fall vergleichbare Regelungen gesetzlich zu verankern, betonte Schwartze.
Die Studie, die im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung von der Prognos AG durchgeführt wurde, hatte zum Ziel, eine Bestandsaufnahme zu den verschiedenen rechtlichen Regelungen, zur Verbreitung und zur Ausgestaltung der Patientenfürsprache vorzunehmen. Dazu wurden Fachgespräche mit Expertinnen und Experten organisiert, eine Auswertung der Landesgesetzgebung und der Qualitätsberichte der Krankenhäuser vorgenommen und eine bundeweite Online-Befragung von Fürsprechern mit rund 330 Teilnehmenden durchgeführt.
Bundesländer mit einer gesetzlichen Regelung der Patientenfürsprache, wie zum Beispiel Berlin (96 Prozent), Saarland (95 Prozent) und Bremen (93 Prozent), weisen demnach anteilig häufiger Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher auf als Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe – wie etwa Bayern (43 Prozent), Hamburg (17 Prozent) oder Mecklenburg-Vorpommern (11 Prozent).
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