Drei Viertel der Behandlungsfehlervorwürfe bestätigen sich nicht

Berlin – In knapp drei Vierteln der Fälle, in denen Patienten einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuteten, haben die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) keinen Behandlungsfehler gefunden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik des MDK für das Jahr 2018 hervor, die heute veröffentlicht wurde.
Von den 14.133 verfassten Gutachten wurde demnach in 3.497 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt (24,7 Prozent). In 2.799 Fällen war dieser Fehler auch für den Schaden verantwortlich, wegen dem die Krankenkasse des betroffenen Patienten den MDK mit einer Begutachtung beauftragt hat. In 71,7 Prozent der untersuchten Fälle wurde der Vorwurf nicht bestätigt. In weiteren 3,6 Prozent hat ein entdeckter Behandlungsfehler zu keinem Schaden geführt.
Zu ähnlichen Verhältnissen kamen vor kurzem auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Von ihnen wurde für das Jahr 2018 in 69 Prozent aller untersuchten Fälle kein Fehler festgestellt. In weiteren sechs Prozent wurde ein Fehler festgestellt, der jedoch nicht kausal mit dem Antrag in Zusammenhang stand.
Dunkelziffer ist hoch
Ebenfalls vergleichbar sind die Zahlen zu den Fachgebieten, in denen am häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe erhoben wurden. In der MDK-Statistik bezogen sich 31 Prozent der Vorwürfe auf die Orthopädie und Unfallchirurgie, 13 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin und 9 Prozent auf die Allgemein- und Viszeralchirurgie.
Eine Häufung von Vorwürfen in einem Bereich sage aber nichts über die Fehlerquote in dem jeweiligen Gebiet aus, betonte die Leitende Ärztin des MDK Bayern, Astrid Zobel. Häufungen sagten viel mehr etwas darüber aus, wie die Patienten die Behandlung erlebten. „Sie reagieren unterschiedlich auf Ergebnisse, die nicht ihren Erwartungen entsprechen“, so Zobel.
In 67 Prozent der Fälle wurde ein Behandlungsfehlervorwurf im stationären Bereich erhoben (9.433 Fälle). In 75,6 Prozent hat dieser Fälle hat sich der Vorwurf nicht bestätigt. 33 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf den ambulanten Sektor (4.649 Fälle). Hier hat sich der Vorwurf in 74,5 Prozent der Fälle nicht bestätigt.
Die Zahlen des MDK zeigten nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler, meinte der Leitende Arzt und stellvertretende Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Stefan Gronemeyer. Wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass auf einen dieser Fälle 30 nicht vorgeworfene Fälle kämen. „Die Dunkelziffer ist hoch“, sagte er. „Daran besteht kein Zweifel.“
MDS fordert Never-Event-Liste
Gronemeyer zeigte sich enttäuscht darüber, dass es auch 20 Jahre nach Beginn der internationalen Patientensicherheitsbewegung zu keiner nachweisbaren Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Ereignisse in der Medizin gekommen sei. „Jahr für Jahr berichten wir über die gleichen, zum Teil schwerwiegenden vermeidbaren Schadensereignisse“, sagte er.
Die Liste dieser Never Events führt in der aktuellen MDK-Begutachtungsstatistik der hochgradige Dekubitus an, der während eines stationären Aufenthalts erworben wurde (54 Fälle im Jahr 2018), gefolgt von intraoperativ zurückgelassenen Fremdkörpern (30 Fälle), Operationen beziehungsweise Maßnahmen am falschen Körperteil (13 Fälle) und der Durchführung einer falschen Operation (11 Fälle).
„Solche Ereignisse weisen nicht auf das Versagen Einzelner, sondern auf fehlerhafte Abläufe und Schwächen im System hin“, sagte Gronemeyer. Er regte die Erarbeitung einer nationalen Never-Event-Liste an, die klar definierte Schadensereignisse enthält, die unbedingt vermieden werden sollten. Die Ausgestaltung des Systems müsse dabei einen angstfreien Umgang mit den Meldungen ermöglichen.
Kliniken unternehmen alles zur Fehlervermeidung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies angesichts der Zahlen darauf hin, dass jeder Fehler einer zu viel sei. Aber es müsse auch festgehalten werden, dass die Kliniken alles täten, diese zu vermeiden. Die Krankenhäuser unternähmen mit immer ausgefeilteren Checklisten, Fehlermeldesystemen und Qualitätssicherungsmaßnahmen alles, um die höchstmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Das verdeutlichten auch die Zahlen des MDK. Bei mehr als 40 Millionen ambulanten und stationären Fällen in Krankenhäusern habe schlussendlich nach Prüfung in rund 2.500 Fällen ein Fehler in den Krankenhäusern vorgelegen. Auch von den vermuteten Fehlern stellten sich nur 25 Prozent als tatsächliche Fehler heraus. „Und darunter fallen auch Dokumentationsfehler und ähnliches“, so Baum. In noch weniger Fällen sei dem Patienten ursächlich durch einen Fehler ein Schaden entstanden.
UPD rät zur Kommunikation
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) teilte heute mit, dass sie im vergangenen Jahr zum Thema „Verdacht auf Behandlungsfehler“ 5.876 Beratungen durchgeführt hat. Damit hätten die Anfragen zu diesem Themenbereich zugenommen, schreibt die UPD. Ein Anstieg sei vor allem bei Fragen rund um die Folgen eines operativen Eingriffs zu verzeichnen. Insgesamt stellten die Themen Kommunikation, Beweislast und Gutachten für Ratsuchende die größten Probleme bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler dar.
Die UPD riet Patienten zur Kommunikation mit dem Arzt. Patienten sollten sich ihre Fragen vorab notieren und einen bestehenden Verdacht auf einen Behandlungsfehler konkret ansprechen, so die UPD. Auch das Beschwerdemanagement oder der Patientenfürsprecher einer Klinik könnten behilflich sein und ein Gespräch mit dem Arzt vermitteln. Auf Nachfrage müssten Ärzte wahrheitsgemäß Auskunft über einen Behandlungsfehler geben, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.
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