Erste S3-Leitlinie zur kardiologischen Rehabilitation erschienen

Koblenz – Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) hat erstmals eine S3-Leitlinie „Kardiologische Rehabilitation im deutschsprachigen Raum Europas (D-A-CH)“ vorgestellt. Die neue Leitlinie stellt auf knapp 400 Seiten die aktuelle Evidenz dar und wurde länderübergreifend mit Österreich und der Schweiz erarbeitet. Die neue Leitlinie ist bis Anfang 2023 gültig.
Im Jahr 2007 hatte die DGPR bereits eine strukturierte Leitlinie zum Thema publiziert – jedoch nicht begleitet von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) (DOI: 10.1007/s11789-007-0001-0).
Die Kapitel der neuen Leitlinie widmen sich den Indikationen zur kardiologischen Rehabilitation (KardReha) sowie deren Inhalten und Interventionen. Die wichtigsten vier Ergebnisse, basierend auf strukturierten Reviews und Meta-Analysen, fassen die Autoren um Bernhard Schwaab von der Curschmann Klinik Timmendorfer Strand und Bernhard Rauch vom Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen (IHF) wie folgt zusammen:
Nach akutem Koronarsyndrom ist die Durchführung einer KardReha auch im Zeitalter der Akut-Revaskularisierung und der effektiven medikamentösen Therapie mit einer signifikanten Senkung der Gesamtmortalität assoziiert.
Nach koronarer Bypass-OP ist die Durchführung einer KardReha ebenfalls mit einer signifikanten Senkung der Gesamtmortalität assoziiert.
Bei Patienten mit kompensierter chronischer Herzinsuffizienz (HFrEF; LVEF < 40%) war die Teilnahme an einer KardReha mit einer signifikanten Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie der Lebensqualität assoziiert. Eine signifikante Reduktion der Gesamtmortalität konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
Psychologische Interventionen, die während der KardReha durchgeführt wurden, führten zu einer Reduktion depressiver Symptomatik und waren in der Tendenz mit einer geringeren Morbidität assoziiert. Hier besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf unter welchen Bedingungen welche psychologische Intervention eine Verbesserung der Symptomatik oder gar der klinischen Prognose erzielen können.
Generell gelte, dass die therapeutischen Maßnahmen während einer Rehabilitation, die etwa körperliches Training, eine medizinische Betreuung, Schulungen und eine Risikoreduktion beinhaltet, ein Minimum an Quantität und Intensität erfüllen müsse, erklären die beiden Autoren auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts. Diese Minimalanforderungen werden in der Leitlinie beschrieben und diskutiert.
Die Autoren gehen dabei auch auf spezielle Patientengruppen ein, zum Beispiel der Rehabilitation bei Menschen mit Migrationshintergrund, gebrechlichen Menschen, Frauen und Männern. Weitere Kapitel widmen sich der medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation und dem neuen Feld der Tele-Rehabilitation.
Patienten mit Herzinsuffizienz in der KardReha unterrepräsentiert
Laut den Autoren stellen Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) in der KardReha länderübergreifend die große Mehrheit dar, gefolgt von Patienten nach Herzklappeneingriffen.
Patienten mit Herzinsuffizienz seien in der KardReha in Deutschland, Österreich und der Schweiz „unter Berücksichtigung der qualitativen und quantitativen Bedeutung dieses Krankheitsbildes deutlich unterrepräsentiert“ (Seite 47 der Leitlinie).
„Im klinischen Alltag kommt nur etwa die Hälfte der Patienten trotz einer eindeutigen Reha-Indikation tatsächlich in die Rehabilitation“, kritisiert Schwaab, federführender Autor der Leitlinie und Präsident der DGPR.
Diese Diskrepanz sei in einem technikaffinen Gebiet wie der Kardiologie besonders ausgeprägt. „Hier stehen Intervention, Implantation und Operation leider immer noch sehr im Vordergrund.“
An der Leitlinie haben unter Federführung der DGPR sechs weitere deutsche Fachgesellschaften, die kardiologischen Gesellschaften aus Österreich und der Schweiz sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) mitgearbeitet. Außerdem waren über die Deutsche Herzstiftung Patientenvertreter beteiligt. Insgesamt haben etwa 60 Autoren über einen Zeitraum von fünf Jahren mitgewirkt (Steuergruppe siehe Seite 6 der Langfassung der Leitlinie).
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