Erster Hausärztevertrag in Bayern ohne Refinanzierungsklausel verlängert
München – Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ihren Hausarztvertrag (HzV-Vertrag) bis 2018 verlängert. Es ist der erste Hausarztvertrag in Bayern, den der Verband mit den Krankenkassen verlängert hat, seit Bundestag und Bundesrat im Frühjahr die sogenannte Refinanzierungsklausel im Paragrafen 73 des fünften Sozialgesetzbuchs gestrichen haben.
„Die Verhandlungen waren auf beiden Seiten sehr konstruktiv“, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis. Es sei gelungen, „diesen HzV-Vertrag abrechnungstechnisch an laufende Verträge anzugleichen und für unsere Hausärzte eine Reihe von Honorarerhöhungen zu erreichen“, so Geis.
Die neuen Regelungen treten Anfang Oktober in Kraft. Sie umfassen unter anderem eine Erhöhung der Strukturpauschale sowie der Zuschläge inklusive einer Ergänzung für geriatrische Versicherte und eine Erhöhung für Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis, also des sogenannten VERAH-Zuschlags. Darüber hinaus konnte der Verband Verbesserungen in der Betreuung von Palliativ- Patienten erreichen.
Der Vertrag ist eine Weiterentwicklung des laufenden sogenannten LKK-Vertrags, den der BHAEV 2009 mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) in Bayern geschlossen hatte.
Die Aufgaben der neun Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Deutschland werden seit Anfang 2013 von der neu errichteten SVLFG wahrgenommen. Sie vertritt über 700.000 Versicherte im Bundesgebiet. Bereits bestehende Hausarztverträge werden dabei automatisch fortgeschrieben. Die Versicherten müssen also selbst nicht aktiv werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: