Politik

Erstes Verfahren zum vereinfachten ePA-Zugang kommt auf den Markt

  • Dienstag, 17. März 2026
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Der Kassendienstleister Bitmarck bietet das erste rein digitale Identifizierungsverfahren für den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) an. Nach Verbandsangaben sollen es ab dem 25. März 80 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten zur Verfügung stellen können.

Entwickelt wurde das Verfahren mit dem Namen ePass vom Start-up Nect. Es wurde bereits im November von der Gematik zugelassen. Für das Verfahren braucht man einen Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion, die an einem entsprechenden Symbol auf dem Dokument erkennbar ist.

Personalausweise werden seit August 2021 mit dieser Funktion ausgegeben, Reisepässe bereits seit 2005. Auch mit ausländischen Reisepässen sei die Identifizierung dann möglich, schreibt Bitmarck.

Dabei werden die auf dem Ausweis-Chip gespeicherte NFC-Daten genutzt, die mit biometrischen Daten abgeglichen werden. Dadurch seien die Gesundheitskarte, der Personalausweis mit PIN oder der Gang in Geschäftsstellen und Postfilialen für die Identifizierung mit nicht mehr nötig.

In einem ersten Schritt wird der Ausweis-Chip wird mit einem NFC-fähigen Smartphone ausgelesen. Um die Biometrie mit den Daten des Ausweis-Chips abzugleichen, muss in einem zweiten Schritt zusätzlich der Ausweis fotografiert und ein Selfie-Video aufgenommen werden.

Die gesetzliche Grundlage für das vereinfachte Verfahren war mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ gelegt worden, das am 1. Januar in Kraft getreten ist.

„Mit ePass können wir das erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten“, betonte Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Bitmarck-Geschäftsführung. Ein niedrigschwelliger Zugang sei aber nur die halbe Miete, um die Nutzung der ePA zu erhöhen. Sie müsse auch bekannter werden. Hier sei das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, eine nachhaltig wirksame Aufklärungskampagne anzuschieben.

lau

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