Erweiterte Krankenbeobachtung: Patientenvertretung kritisiert Ruhendstellung im G-BA

Berlin – Die gestern vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Ruhendstellung des Beratungsverfahrens zur Wiedereinführung einer Leistungsziffer für die erweiterte Krankenbeobachtung in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) wird von der Patientenvertretung im G-BA kritisch gesehen.
Für schwer erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bleibe damit ein akutes Versorgungsproblem weiterhin ungelöst, so die Organisationen. Mit der Einführung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Jahr 2023 wurde die Leistungsziffer 24 „Spezielle Krankenbeobachtung“ aus der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) gestrichen.
Eine vom G-BA durchgeführte Expertenbefragung hatte Hinweise darauf gegeben, dass dadurch eine Versorgungslücke entstanden ist, weil viele Betroffene nicht die spezifischen Voraussetzungen für Leistungen der AKI erfüllen, obwohl regelmäßige Beobachtung und Interventionsbereitschaft erforderlich sind.
Die Patientenvertretung hatte deshalb 2024 ein Beratungsverfahren angestoßen und die Wiedereinführung einer Leistungsziffer für die erweiterte Krankenbeobachtung in der HKP-Richtlinie beantragt, um einen verlässlichen Leistungsanspruch zu schaffen. Das entsprechende Beratungsverfahren wurde nun aber aus rechtlichen Gründen ruhend gestellt.
Der G-BA erklärte, dafür seien ungeklärte leistungsrechtliche Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen ausschlaggebend. Nur der Gesetzgeber oder die höchstrichterliche Rechtsprechung könnten die notwendige leistungsrechtliche Grenze zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch Fünf) und der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch Neun) ziehen.
„Angesichts der schwierigen Lage der Betroffenen sind wir mit der Beratungsunterbrechung natürlich unzufrieden. Als untergesetzlicher Normgeber ist der G-BA nicht in der Position, über ungeklärte Zuständigkeits- und Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen eigenständig zu entscheiden“, betonte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
„Dass der Leidensdruck der Betroffenen bereits beim Gesetzgeber angekommen ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im März 2026 zu diesem Thema. Daher gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung die offenen Fragen zwischen den Sozialgesetzbüchern schnell und rechtlich präzise klärt“, so Hecken weiter.
Der G-BA werde seiner Beobachtungspflicht nachkommen und bei geänderter Sach- oder Rechtslage selbstverständlich prüfen, ob eine Beschlussfassung zwischenzeitlich möglich ist und in diesem Fall das Beratungsverfahren wieder aufnehmen.
„Für die betroffenen Familien ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Die Versorgungslücke besteht fort – und mit jedem Monat ohne Lösung wachsen die Herausforderungen für die betroffenen Familien“, erklärte Markus Behrendt von der Patientenvertretung.
Man fordere deshalb die Politik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen für eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung zu schaffen.
Betroffen seien insbesondere Patienten sowie ihre Familien mit komplexen Atemwegs oder neuromuskulären Problemen, Patienten im Wachkoma- oder mit Schwerstmehrfachbehinderung, palliativ pädiatrische Fälle sowie Typ 1 Diabetiker im Kindesalter.
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