Erweiterte Testpflicht in Baden-Württembergs Altenheimen

Stuttgart – Mit einer erweiterten Testpflicht für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie einer Pflicht, Besucher und externe Dritte zu testen, verstärkt Baden-Württemberg den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen.
Eine entsprechende Regelung sei in die vom Kabinett beschlossene und vorgestern verkündete Coronaverordnung aufgenommen worden und solle ab heute greifen, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) vorgestern in Stuttgart.
„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, erklärte Lucha. Alten- und Pflegeheime seien Brennpunkte der Coronapandemie.
Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem Landesgesundheitsamt nach Angaben des Ministers 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt.
Die Regelung, dass Besucher und Externe Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt laut Lucha bestehen. Neu sei jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Testung anbieten müssen.
Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich sei, könnten für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.
Neu sei auch die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssten sich drei Mal anstatt zwei Mal pro Woche testen lassen. Dabei gebe es Ausnahmen, etwa für Notärzte.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: