Ethiker sieht keine Beschränkungen für Forscher wegen Embryonenschutzgesetz
Berlin – Das deutsche Embryonenschutzgesetz beschränkt aus Sicht des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, deutsche Wissenschaftler hierzulande nicht besonders stark. So liste der Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung lediglich zehn Anträge auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen auf, sagte der evangelische Theologe der Zeit-Beilage „Christ & Welt“. Alle seien genehmigt worden.
„Kurzum: Für die bisherige Regel, wonach an importierten Stammzellen geforscht werden darf, die vor 2007 hergestellt wurden, besteht kein akuter Änderungsbedarf“, ergänzte Dabrock. Es wäre gerade jetzt, da durch die Genchirurgie viele ethische Fragen debattiert würden, nicht klug, die Regelung zu ändern. Anfang August war bekanntgeworden, dass erstmals in den USA ein internationales Forscherteam an menschlichen Embryonen die Gen-Schere CRISPR/Cas angewendet und die Keimbahn verändert hat.
Er selber sei zurückhaltender geworden, „ohne Berücksichtigung des Zusammenhangs zu sagen: Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und ihm kommt ab dann voller Menschenwürdeschutz zu“, erklärte Dabrock. Embryonen in einem Reagenzglas hätten für ihn eine andere Schutzwürdigkeit als solche im Mutterleib.
Die moderne Technik werde es möglich machen, „dass man aus jeder Körperzelle mit ein paar technischen Tricks einen Menschen entwickeln kann. Tierversuche legen das nahe.“ Wenn man dies beachte, komme es bei der ethischen Betrachtung nicht auf die Art der Zelle an, sondern auf den „Verantwortungskontext“.
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