Ethikkommission befürwortet vorsorgliche Willensbekundung am Lebensende

Berlin – Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) hat sich in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, das Konzept des sogenannten „Advance Care Planning (ACP)“ breit zu unterstützen.
Dabei geht es um die gesundheitliche Vorausplanung bis zum Lebensende: Das Konzept setzt auf einen fortlaufenden Beratungs- und Dokumentationsprozess mithilfe von fachlich geschulten Gesprächsbegleitern und bezieht auch sich ändernde Behandlungspräferenzen des Patienten mit ein.
Ziel ist es, dass auch nicht einwilligungsfähige Menschen, konkrete Wünsche und Vorstellungen für zukünftige medizinische Behandlungen formulieren. „Wenn Menschen qualifiziert dabei unterstützt werden, sich eine Meinung über mögliche medizinische Maßnahmen an ihrem Lebensende zu bilden, profitieren davon nicht nur die Betroffenen selbst“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt.
ACP stelle deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten Möglichkeiten der vorsorglichen Willensbekundung dar. „Auch Angehörige und Ärzte werden in schwierigen Entscheidungssituationen entlastet“, so Reinhardt.
Laut ZEKO gibt es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl an unterschiedlich ausgestalteten Konzepten für die gesundheitliche Vorausplanung. Trotzdem befinden sich spezifische, in die medizinische Grundversorgung integrierte ACP-Konzepte, die eine systematische Implementierung von vorausverfügten Willensbekundungen umfassen, noch in den Anfängen.
„Die ZEKO möchte mit der vorgelegten Stellungnahme eine breite und differenzierte Diskussion anstoßen, wie eine Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen mittels ACP effektiv unterstützt und möglichst breit zugänglich gemacht werden kann“, sagte Jochen Taupitz, Vorsitzender der ZEKO. Wichtig sei aber auch die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit ACP. Bei Patienten dürfe keinesfalls der Eindruck eines faktischen Zwangs zur Vorausplanung entstehen.
„Der geeignete Zeitpunkt für ein ACP-Gespräch ist sensibel zu wählen“, so Taupitz. Auch müsse kritisch geprüft werden, ob im Einzelfall eine proaktive Thematisierung von ACP zu Belastungen bei Betroffenen führen kann. Möglich sei dies zum Beispiel bei neu aufgenommenen Bewohnern in einer stationären Einrichtung, die ohnehin Schwierigkeiten haben, sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden.
„Umgekehrt kann es bei Menschen mit beginnender Demenz sinnvoll sein, ihnen rechtzeitig vor Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit eine noch selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen“, erläuterte Taupitz.
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