Ärzteschaft

Ethnische Zugehörigkeit spielt bei der Terminvergabe von Arztpraxen keine Rolle

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
/picture alliance, Georg Wendt
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Wien/Linz – Die ethnische Zugehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe von Arztpraxen in Deutschland und die Wartezeit der Patienten. Das schließt ein Forschungsteam der Wirtschaftsuniversität Wien und der Johannes Kepler Universität Linz aus den Ergebnissen einer Studie mit 3.224 Praxen.

Die Arbeitsgruppe um Martin Halla (Abteilung Wirtschaftspolitik, Linz) und Rupert Sausgruber (Institut für Finanzwissenschaft und öffentliche Wirtschaft, Wien) wollte herausfinden, ob niedergelassene Ärzte in Deutschland Angehörige einer ethnischen Minderheit anders behandeln.

Dazu kontaktierten sie 3.224 Arztpraxen der Fachgebiete Zahnheilkunde, Augenheilkunde, Dermatologie und Orthopädie in 79 deutschen Großstädten. Die Wissenschaftler wandten sich per E-Mail an die Praxen.

Sie verwendeten für ihre fiktiven Patienten die Absendernamen „Christian Schmidt“ und „Ahmet Yilmaz“. Außerdem variierten sie den Versicherungstyp der fiktiven Patienten – gesetzlich Krankenversicherte (GKV) und privat Versicherte (PKV).

„Um den verursachten Aufwand bei den Ärzten zu minimieren, wurden die Termine sofort nach Bestä­ti­gung abgesagt. Somit konnte auch ausgeschlossen werden, dass andere Patienten aufgrund der Studie keinen Termin erhielten“, erläuterten die Wissenschaftler. Die hohe Antwortrate von 74 Prozent zeige, dass E-Mails eine akzeptierte Möglichkeit der Terminvereinbarung seien, berichten sie weiter.

Die Ergebnisse zeigen laut der Forschungsgruppe, dass die ethnische Zugehörigkeit keinen Effekt auf den Erhalt eines Termins oder auf die Wartezeiten hat. Dieses Resultat gilt für beide Versicherungstypen und für alle erfassten Fachgebiete.

Allerdings beeinflusst der Versicherungstyp laut der Studie die Terminvergabe: GKV-Versicherte erhielten danach in 41 Prozent der Fälle nach der E-Mail-Anfrage einen Termin. Für PKV-Versicherte lag die Wahr­scheinlichkeit bei 54 Prozent.

„Diese neue Studie zeigt, dass im deutschen Gesundheitswesen wenig Spielraum für (statistische) Diskri­minierung vorliegt“, ziehen die Forscher ein Fazit. Die strukturellen Unterschiede in der Ärztevergütung (GKV versus PKV) schafften hingegen dennoch Barrieren für wirtschaftlich benachteiligte Gruppen, so ihre Auffassung.

hil

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