EU-Agentur: Randgruppen auch beim Impfen zumeist benachteiligt

Wien – Benachteiligte Gesellschaftsgruppen sind laut einem EU-Menschenrechtsbericht auch in vielen nationalen COVID-19-Impfplänen zu kurz gekommen. Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) in Wien kritisierte heute, dass der Fokus auf ältere Menschen, medizinisches Personal und Schlüsselkräfte manchmal den Blick auf andere Risikogruppen verstellt habe.
Laut einem Bericht der FRA, der die Situation Ende April widerspiegelt, waren nur in einem Drittel der EU-Länder Gefangene für Impfungen bevorzugt vorgesehen, obwohl sie wegen ihrer gedrängten Unterbringung einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
In vielen Ländern war zudem keine Priorisierung für Obdachlose, Geflüchtete, Migranten und Angehörige der Roma vorgesehen. Auch diese Gruppen seien wegen ihrer Lebens- und Gesundheitssituation oft einer größeren Gefahr durch COVID-19 ausgesetzt, betonten die EU-Menschenrechtler.
Nur in Deutschland, Österreich und Rumänien wurden sowohl Obdachlose als auch Gefangene sowie Menschen in Einrichtungen für Geflüchtete als priorisierte Gruppen definiert. Aber auch für Deutschland nannte die FRA Kritikpunkte: Die EU-Agentur zitierte Forderungen verschiedener Organisationen nach einem besseren Impfzugang für Migranten ohne Papiere, Gefangene und Sehbehinderte.
Die FRA beschäftigte sich in ihrem Bericht auch mit digitalen Impf-, Test- und Genesungszertifikaten. Die Diskriminierung von Ungeimpften müsse vermieden werden, hieß es: „Negative Tests sollten Menschen dieselben Rechte und Freiheiten ermöglichen wie Impfzertifikate.“
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