Ausland

EU: Doppelter Streit mit Polen

  • Freitag, 31. Juli 2020
/picture alliance, NurPhoto, Maciej Luczniewski
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Warschau/Brüssel – Mit gleich zwei Themen ruft Polen deutliche Kritik in der Europäi­schen Union (EU) hervor. Es geht um die Gleichberechtigung sexueller Minderheiten und den möglichen Austritt aus der Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte sich gestern hinter die Rechte von sexuellen Minderheiten in Polen. „Unsere Verträge stellen sicher, dass alle Personen in Europa die Freiheit haben, zu sein, wer sie sind, zu leben, wo sie möchten, zu lieben, wen sie möchten und so viel Ehrgeiz zu entwickeln, wie sie wollen“, schrieb von der Ley­en auf Twitter. „Ich werde mich weiter für eine Union der Gleichberechtigung einsetzen.“

Hintergrund ist der Streit über sogenannte LGBT-freie Zonen in dem EU-Staat. Mit der Er­klärung reagierte von der Leyen auf Kritik aus Polen, wie ihre Sprecherin klarstellte. Die EU-Kommission hatte sechs Anträge zur Förderung von Städtepartnerschaften abgewie­sen, weil die beteiligten polnischen Kommunen sich zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt hatt­en. Die Abkürzung LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender.

Auf die Brüsseler Entscheidung hatte Polens Justizminister Zbigniew Ziobro empört rea­giert und sie als illegal bezeichnet. In Polen haben mehr als 50 Gemeinden Resolutionen gegen eine angebliche „LGBT-Ideologie“ verabschiedet.

Unterdessen leitete die Staatsanwaltschaft in Warschau Untersuchungen ein, weil in der Hauptstadt Regenbogenfahnen an mehreren Denkmälern angebracht wurden, darunter an der Skulptur vor der berühmten Heilig-Kreuz-Basilika. Spitzenpolitiker kritisierten die Aktionen. „Die Grundvoraussetzung für jede zivilisierte Debatte über Toleranz ist die Festlegung der Grenzen dieser Toleranz“, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.

Zudem will Polen vom Verfassungsgericht prüfen lassen, ob die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit der Landesverfassung vereinbar ist. Hinter­grund sind Überlegungen der Regierung, aus dem Abkommen auszutreten. Morawiecki verwies auf Stimmen, wonach die Konvention „nicht mit unserem Rechtssystem vereinbar ist und auch eine ideologische Grundlage hat“. Darin fehlten auch Instrumente zur Be­kämpfung von Gewalt zuhause. „Als Regierung teilen wir diese Befürchtungen teilweise.“

Die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Katarina Barley, kritisierte Polens Pläne scharf. „Niemand kann ernsthaft gegen die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sein“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ein Austritt aus dem Abkommen wäre „für Polen ein weiterer Schritt weg von den europäischen Werten“, sagte die ehemalige Bundesjustizministerin.

Die Erklärung des polnischen Justizministers Zbigniew Ziobro, wonach die Konvention die traditionellen Werte Polens bedrohe, akzeptiert Barley demnach nicht. „Alles, was außer­halb des traditionellen Familienbildes liegt, eignet sich in Polen dazu, eine Freund-Feind­-­Stimmung zu erzeugen“, sagte sie weiter.

Polen hatte die Konvention 2012 unterzeichnet und – anders als die Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei – 2015 auch ratifiziert. In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

dpa/may

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