Polen will Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen überprüfen

Warschau – Polen will in der Diskussion um einen möglichen Austritt aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen prüfen, ob das Dokument überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Ein entsprechender Antrag solle beim Verfassungsgericht gestellt werden, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki gestern in Warschau.
Kritiker meinten, „dass die Konvention nicht mit unserem Rechtssystem vereinbar ist und auch eine ideologische Grundlage hat (...)“. Sie biete außerdem keine wirksamen Instrumente zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt. „Als Regierung teilen wir diese Befürchtungen teilweise“, sagte der Regierungschef.
Polen hatte die Konvention 2012 unterzeichnet und – anders als die Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei – im Jahr 2015 auch ratifiziert. In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.
Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hatte zuvor angekündigt, dem zuständigen Familienministerium einen Vorschlag zum Austritt seines Landes aus dem Abkommen zu unterbreiten. Der Politiker der PiS-Splitterpartei Solidarisches Polen (SP) behauptet etwa, das Dokument sei ein Angriff auf die Institution von Familie und Ehe.
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts ermögliche es, den Streit über die Istanbul-Konvention „ein für allemal“ beizulegen, sagte Morawiecki. Die polnische Regierung setze sich für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ein. Sie habe auch dazu beigetragen, das Schicksal von Opfern zu verbessern, meinte der Regierungschef.
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