Ausland

EU-Gericht weist Klage von Herstellerverband zu Bisphenol A ab

  • Donnerstag, 11. Juli 2019
fraismedia - stock.adobe.com
/fraismedia - stock.adobe.com

Luxemburg – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage des Bran­chenverbands PlasticsEurope zu den EU-Vorgaben für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die bei der Plastikher­stellung verwendete chemische Verbindung wegen ihrer „reproduktionstoxischen Eigenschaf­ten“ als „besonders besorgniserregender Stoff“ aufzuführen ist (Az. T-185/17).

Bisphenol A (BPA) wird unter anderem als Zwischenprodukt bei der Kunststoffher­stellung verwendet, steht wegen seiner hormonähnlichen Wirkung aber seit Jahren in der Kritik. In Babyflaschen ist BPA seit 2011 EU-weit verboten. Im Juli 2016 erließ die Kommission zudem eine Verordnung, nach der Bisphenol A als schädlich für die Fort­pflanzungsfähigkeit eingestuft wurde.

Die europäische Chemikalienagentur ECHA fasste angesichts dessen 2017 einen Beschluss, die Chemikalie in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe in der Europäischen Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufzunehmen.

Dagegen wandte sich der Verband PlasticsEurope, der unter anderem die Interessen von vier Unternehmen vertritt, die Bisphenol A vertreiben. Die ECHA habe in ihre Be­wertung die Verwendung von BPA als Zwischenprodukt nicht ausreichend mit einbe­zogen, argumentiert die Herstellervereinigung.

Das EuG wies die Klage des Verbands nun aber mit der Begründung ab, dass die REACH-Verordnung nicht ausschließe, einen Stoff als „besonders besorgniserregend“ einzustufen, selbst wenn er nur als isoliertes Zwischenprodukt verwendet werde.

Zudem betonte das Gericht, die Ermittlung des besonders besorgniserregenden Cha­rakters eines Stoffes diene auch dazu, „die Öffentlichkeit und Fachkreise besser über die Risiken und Gefahren, denen sie sich aussetzen, zu informieren“. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung