Ausland

EU-Gericht weist Pharma-Klage gegen Abwasserrichtlinie ab

  • Donnerstag, 19. Februar 2026
/picture alliance, Hendrik Schmidt
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Berlin – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage der Pharma- und der Kosmetikindustrie gegen die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) zurückgewiesen. Die Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte 16 Verfahren in drei Hauptverfahren zusammengefasst und nun entschieden, dass die Klage unzulässig ist.

Die Richtlinie war Anfang 2025 in Kraft getreten und schreibt Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vor, die Mikroverunreinigungen – darunter Spurenstoffe aus pharmazeutischen und Kosmetikprodukten – aus dem Abwasser entfernen soll.

80 Prozent der Kosten für die notwendigen Investitionen sollen auf die verursachenden Unternehmen umgelagert werden. Der Verband Pharma Deutschland sprach von rund einer Milliarde Euro, die auf die Industrie zukämen.

Dadurch drohe eine Situation, in der sich viele Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in der Europäischen Union (EU) vertreiben ließen. Denn die Kosten ließen sich aufgrund der Arzneimittelpreisregulierung nicht wie in anderen Branchen über Verbraucherpreise weitergeben. Die Wirkstoffe wiederum könnten nicht geändert werden, ohne ihre Wirksamkeit in Frage zu stellen.

Sieben Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland – Dermapharm, Fresenius-Kabi, Hameln Pharma, Puren, Sandoz/Hexal, Teva und Zentiva – sowie Verbände wie Cosmetics Europe und EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) gingen deshalb im vergangenen Frühjahr juristisch gegen die Richtlinie vor.

Sie sehen insbesondere in der sogenannten „erweiterten Herstellerverantwortung“ einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, da diese sich nicht auf das Verursacherprinzip des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lasse.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellten hingegen beim EuG einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer.

Entsprechend begrüßen die beiden Verbände nun die Entscheidung des Gerichts. Die Entscheidung des Gerichts bestätige die Bedeutung der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie als umweltökonomischen Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa.

Gänzlich anders sieht das Pharma Deutschland. Der Verband verweist darauf, dass das Gericht die Klage aus formalen Gründen abgewiesen habe. „Es bleibt dabei, dass die Anwendung der EPR weder sachgerecht noch sinnvoll ist“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Jörg Wieczorek.

Die EU-Kommission stehe weiterhin in der Verpflichtung, für klare Rahmenbedingungen und faire Lastenverteilung zu sorgen. Denn nach wie vor gebe es weder verbindliche Informationen zu den Kosten, die für die betroffenen Pharmaunternehmen entstehen werden, noch auf welcher Grundlage welche Stoffe von welchem Verursacher welche Kosten verursachen.

Die Pharmaindustrie stelle die Notwendigkeit einer effektiven Reinigung kommunaler Abwässer von Mikroschadstoffen gar nicht in Frage, sondern sei bereit, ihren fairen Anteil an einer gemeinsamen Lösung zu tragen. Dies müsse jedoch proportional, evidenzbasiert und sektorübergreifend geschehen.

lau

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