EU-Kommission erhöht Schutz vor krebserregenden Chemikalien am Arbeitsplatz

Brüssel – Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat heute vorgeschlagen, neue Belastungsgrenzen für 13 krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz einzuführen. Der Vorstoß beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf intensiven Gesprächen mit Forschern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten.
„Krebserkrankungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer, ihre Familien sowie Industrie und Gesellschaft“, sagte die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Dieser Vorschlag würde in den kommenden 50 Jahren 100.000 Menschenleben retten. „Die prioritäre Stellung des Arbeitnehmerschutzes steht im Mittelpunkt des Engagements der Kommission für ein starkes soziales Europa“, verwies die belgische Politikerin.
Konkret schlägt die Kommission vor, die Exposition gegenüber 13 krebserzeugenden Chemikalien zu senken, indem 13 neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufgenommen werden.
Von einigen dieser 13 Karzinogene – wie Quarzfeinstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Hartholzstäube oder Hydrazin – ist der Kommission zufolge eine sehr hohe Zahl von Arbeitnehmern betroffen.
Für einige andere Stoffe gebe es Hinweise, dass der Verwendungsumfang möglicherweise geringer ist, die chemischen Stoffe selbst aber erhebliche Auswirkungen haben. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn es im Vergleich zur Zahl der exponierten Arbeitnehmer eine große Anzahl von Krebserkrankungen gibt.
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