Medizin

Kritik am Urteil der Europäischen Chemikalienagentur zu Titandioxid

  • Freitag, 16. Juni 2017
Weißpigment, Titandioxid. / Jag_cz, stock.adobe.com
Viele Produkte enthalten Nanopartikel aus dem Weißpigment Titandioxid. / Jag_cz, stock.adobe.com

Helsinki – Weltweit verarbeiten Hersteller von Zahnpasta, Lacken, Arzneimitteln oder Sonnencremes jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Titandioxid (TiO2). Dabei bestünde der Verdacht auf eine krebserregende Wirkung des meistgenutzten Weißpigments, wenn es mit der Atemluft aufgenommen wird, wie die Europäische Chemikalienagentur ECHA am 9. Juni 2017 verkündete.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA hat entschieden, Titandioxid als „a substance suspected of causing cancer through the inhalation route – category 2, through the inhalation route“ einzustufen. Einige Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien können die Entscheidung nur schwer nachvollziehen.

Die Öffentlichkeit sei in der Regel nur sehr geringen Mengen an lungengängigen TiO2-Partikeln ausgesetzt, sodass kein Anlass für zur Beunruhigung bestehe, erklärt Richard Handy von der Plymouth University. „Über die orale Belastungen oder die der Haut gibt es nur wenige Kommentare“, ergänzt der Experte für Umwelttoxikologie aus England. Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass Titandioxid Krebs erzeugt, wenn es gegessen oder auf die Haut geschmiert wird, bekräftigt auch Ulrike Diebold, Professorin für Oberflächenwissenschaften am Institut für Angewandte Physik der Technischen Uni­versi­tät Wien. Im Gegenteil: „Als Pigment ersetzt es das früher verwendete, giftige Bleioxid, und in Sonnencremes schützt es vor krebserregender UV-Strahlung.“ Im täglichen Leben könne man Titanoxid daher weiterverwenden.

Das potenzielle Krebsrisiko scheint weniger von Titandioxid, sondern von der Gefahr kleiner Partikel zu kommen, sagt Diebold. Diesen Kritikpunkt erwähnt auch Helge Kramberger, Geschäftsführer Dr. Robert-Murjahn-Institut GmbH, Ober-Ramstadt: „Die Entscheidung ist insofern schwer nachvollziehbar, als dass die entscheidende Studie aus dem Jahr 1985 stammt und einen Effekt zeigt, der nicht stoffspezifisch, sondern staubspezifisch ist. Daher wurde diese Studie auch korrekterweise immer wieder für die Bewertung nicht krebserzeugender Stäube herangezogen, zuletzt 2014 in der Begrün­dung für den nationalen deutschen Staubgrenzwert.“

Hingegen kann Uwe Heinrich, wissenschaftliche Berater des Fraunhofer-Instituts für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) in Hannover die Entscheidung der RAC nachvollziehen. Seiner Meinung hätte die Einstufung schon viel früher erfolgen müssen. Denn die vorliegenden Ergebnisse aus Tierexperiment bei Ratten, bei denen eine inhalative Exposition gegenüber Titandioxid in hohen Konzentrationen zu Lungen­tumoren führten, seien schon seit mehr als 20 Jahren bekannt.

„Gestützt wird diese Einstufung dadurch, dass andere schwer lösliche Stäube nach inhalativer Auf­nahme und Akkumulation in der Rattenlunge eben­falls Lungentumoren verursachen können.“ Es handele sich hier also nicht um einen Wirkungsmechanismus, der spezi­fisch für TiO2 ist. „Die chronische proliferative Entzündung, die sich bei Überlastung des Reinigungsmechanismus in der Lunge entwickelt, ist in der Rattenlunge auch bei anderen schwerlöslichen Stäuben zu beobachten“, sagt der ehemalige Leiter des ITEM.

Noch schärfere Kritik am ECHA-Urteil kommt von Harald Krug, Professor für Umwelt­toxikologie an der Universität Bern: „Die aktuelle Einstufung basiert auf Tierversuchen, die mehr als 20 Jahre alt sind und unter heute eigentlich nicht akzeptablen Bedingun­gen durchgeführt wurden, zum Beispiel bezüglich der Konzentrationen.“ Krug findet es äußerst merkwürdig, dass basierend auf diesen fragwürdigen Tests bei Titandioxid eine solche Einstufung vorgenommen wird, obwohl es gegenteilige Ergebnisse gibt. „Die mir bekannten verlässlichen Studien haben alle unter realen Bedingungen für den Menschen keine bedenklichen Ergebnisse erbracht und die Epidemiologie sagt definitiv ‚nicht krebserregend’“, sagt der Gründer der NanoCASE GmbH in Engelburg. Die Einstu­fung des TiO2 in die Klasse 2 basierte hauptsächlich auf Versuchen mit lokalen Über­dosierungen, die nach Krugs Meinung wenig aussagekräftig und nach den Richtlinien der ECHA ungenügend seien.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) folgt mit seiner Einstufun der Kategorie 2 nicht dem Vorschlag der französischen Behörde für Lebens­mittelsicherheit, Umwelt- und Arbeits­schutz ANSES, die das Exposé für Titan­dioxid erarbeitet und die Kategorie 1B bezüglich der Kanzerogenität gefordert hatte (ECHA-Kategorien: 1A – nachge­wie­sene Wirkung, 1B – vermutete Wir­kung, 2 – Verdacht auf eine Wirkung). Bereits 2010 hatte die Internationale Krebsforschungsagentur IARC Titan­dioxid in die Kategorie 2B „möglicher­weise krebserregend für den Menschen“ eingestuft (ECHA- und IARC-Kategorien sind nicht gleichlautend). Auf den Beschluss folgt nun ein politischer Prozess bis hin zur EU-Kommission, an dessen Ende eine Entscheidung stehen wird, ob und wie Titandioxid-haltige Materialien künftig gekenn­zeichnet werden müssen.

gie

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