EU-Kommission legt verbindliche Obergrenze für Transfette fest

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine verbindliche Obergrenze für Transfettsäuren beschlossen. Künftig dürften nur noch Lebensmittel in den Handel gelangen, deren Fettgehalt zu weniger als zwei Prozent aus industriell hergestellten Transfetten besteht, erklärte die Brüsseler Behörde gestern. Die Verordnung tritt demnach am 2. April 2021 in Kraft.
Transfette finden sich etwa in Chips, Pommes, Margarine, Blätterteig und vielen Fertigprodukten. Sie zählen laut Bundesinstitut für Risikobewertung zu den unerwünschten Bestandteilen von Lebensmitteln, weil sie das Cholesterin im Blut erhöhen und damit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
In einigen Mitgliedsländern der EU, etwa in Dänemark und Österreich, gelten bereits verbindliche Obergrenzen. In den USA sind Transfette in Lebensmitteln vollständig verboten. In Deutschland gibt es bislang lediglich freiwillige Beschränkungen und Empfehlungen für Hersteller und Verbraucher.
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