EU-Kommission schafft bürokratischen Mehraufwand für Ärzte

Berlin – Alle ärztlichen Berufsausübungs- und Berufszulassungsregelungen müssen künftig nach einem EU-Kriterienkatalog auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. Trotz massiver Proteste der Ärzteschaft bis zum Schluss hat der federführende Ausschuss für Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments den entsprechenden EU-Kommissionsentwurf gebilligt.
Zwar hat der IMCO-Ausschuss einige Entschärfungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission vorgenommen, die von den Heilberufen geforderte Bereichsausnahme für Gesundheitsdienstleistungen wird es aber nicht geben. Dabei ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung an sich nicht neu, wohl aber ein von der EU vorgegebener Prüfmechanismus mit mehr als 20 Kriterien.
Sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften betroffen
Nach diesem müssen die Mitgliedstaaten zukünftig die Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen. Betroffen sind sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften und damit unter anderem Berufsausübungsregelungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der Prüfmechanismus greift aber auch bei Rechtsverordnungen wie der Gebührenordnung für Ärzte oder bei der Rechtsetzung durch Landesärztekammern wie Berufs- und Weiterbildungsordnungen. So muss künftig jede Berufszugangs- und -ausübungsregelung von einer ausführlichen Begründung begleitet werden und durch qualitative und, soweit möglich, quantitative Nachweise substanziiert werden, so die Vorstellung der EU-Kommission.
Vertragsverletzungsverfahren möglich
Ziel der Kommission ist es, durch die einheitliche Prüfung von Berufsregelungen die Mobilität von Fachkräften in der EU zu erhöhen. Sie will mit ihrer Initiative sicherstellen, dass die Regulierungen auf die gleiche Weise angewendet werden und es zu keiner Fragmentierung des Binnenmarktes kommt.
Wenn der Kommissionsentwurf in nationales Recht umgesetzt wird, prüft die EU-Kommission als Hüterin der Verträge, ob die Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der mehr als 20 Kriterien auch tatsächlich durchgeführt wurde. Sollte dies in ihren Augen nicht der Fall sein, kann sie Vertragsverletzungsverfahren gegen den entsprechenden Mitgliedstaat einleiten.
In Deutschland sei bereits alles zufriedenstellend geregelt und habe sich auch bewährt, argumentieren die Heilberufe unisono. Der vorgesehene EU-Bürokratismus würde nur zu weiteren enormen Arbeitsbelastungen der Selbstverwaltung führen. „Leider hat Brüssel den Brexit-Warnschuss nicht gehört. Denn statt sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren, versucht die Kommission abermals, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beschneiden“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery.
„Der Vorschlag gefährdet die bewährte Zuständigkeit der Nationalstaaten bei diesem Thema und beeinträchtigt den bestehenden Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Organisation ihres Gesundheitswesens“, kritisierte auch Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Er führe zu einem hohen bürokratischen Mehraufwand ohne Nutzen.
Keine Einigung für Ausnahme
Auch durch die im Binnenmarktausschuss abgesprochenen Änderungsanträge sei nicht sichergestellt, dass die EU-Kommission nationale Kompromisse – die im sozialrechtlichen Gefüge mit den Kostenträgern ausgehandelt werden – als verhältnismäßig akzeptiert, so die Heilberufe in einem mahnenden Schreiben an die EU-Parlamentarier. Bei der entscheidenden Abstimmung konnte jedoch zwischen den Abgeordneten der Fraktionen keine politische Einigung für eine Bereichsausnahme erzielt werden.
In den nun anstehenden sogenannten „informellen Trilogverhandlungen“ werden Rat, Europäisches Parlament und Kommission versuchen, einen Konsens über den endgültigen Text der Richtlinie zu erzielen. Nach Einigung auf europäischer Ebene müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie schließlich noch in nationales Recht umsetzen.
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