Ausland

EU-Kommission will Sonderurlaub für pflegende Angehörige

  • Mittwoch, 26. April 2017

Brüssel – Mit neuen Mindeststandards will die EU-Kommission die Rechte von Arbeitneh­mern stärken. Vaterschaftsurlaub, die flexiblere Planung der Elternzeit sowie Sonderur­laub für erkrankte Familienangehörige sind Teil der „europäischen sozialen Säule“, die die Behörde heute in Brüssel vorstellte. Damit will die Kommission auf Herausforderun­gen wie die Globalisierung, die Überalterung der Gesellschaft und die Digitalisierung ant­worten.

Dem Vorschlag zufolge sollen Väter Anspruch auf zehn Werktage Urlaub rund um die Ge­burt ihres Kindes haben. Die Gesetzeslage in der EU ist derzeit sehr unterschiedlich. Während in Deutschland derzeit kein solcher gesetzlicher Anspruch besteht, bekommen Männer in Frankreich schon jetzt elf Tage Vaterschaftsurlaub (Wochenenden und Feier­tage mitgerechnet).

Auch für Mütter soll es künftig mehr Flexibilität geben. Der derzeit laut EU-Recht geltende Erziehungsurlaub von vier Monaten darf demnach genutzt werden, bis das Kind zwölf Jah­re alt ist. Bislang gilt die Regelung für Eltern mit Kindern bis acht Jahre. Darüber hi­naus will die EU-Kommission erreichen, dass die Mitgliedstaaten den Müttern in dieser Zeit mindestens so viel wie das Krankengeld zahlen. Mit erleichterten Arbeitsbedingun­gen soll Eltern die Rückkehr oder der Verbleib im Job erleichtert werden. So möchte die Kommission erreichen, dass Eltern, deren Kinder unter zwölf Jahre alt sind, einen An­spruch etwa auf Teilzeit oder flexible Arbeitszeiten erheben können.

Erstmals will die EU-Kommission darüber hinaus einen Sonderurlaub zur Betreuung er­krankter Familienmitglieder einführen. Wenn direkte Verwandte erkranken, soll der Ar­beitnehmer künftig fünf Tage Sonderurlaub beantragen dürfen. Auch in diesem Fall soll der Betroffene mindestens so viel wie das Krankengeld erhalten. Damit reagiert die Be­hörde auf die zunehmende Überalterung der Gesellschaft.

Die Maßnahmen sollen vor allem Väter dazu animieren, Verantwortung bei der Erziehung ihrer Kinder zu übernehmen. Gleichzeitig will die Kommission mehr Frauen zur Berufstä­tig­keit animieren. Die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen mit Kindern unter sechs Jahren ist nach Angaben der Kommission 8,8 Prozentpunkte niedriger als die von Frauen ohne kleine Kinder. In einigen Mitgliedstaaten liegt der Unterschied sogar bei bis zu 30 Prozentpunkten.

Die„europäische soziale Säule“ ist in erster Linie auf die 19 Mitglieder der Eurozone aus­ge­richtet, sollen aber auch den übrigen EU-Ländern offen stehen. Die darin enthaltenen Grundprinzipien umfassen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedin­gun­gen und sozialen Schutz sowie Inklusion. Zum Teil greifen sie bereits bestehende EU-Regeln wie etwa die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau oder Arbeitneh­mer­schutz sowie Arbeitszeiten auf.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits bei einer Rede vor dem Eu­ro­päi­schen Parlament zum Zustand der EU vor anderthalb Jahren angekündigt, eine sol­che soziale Säule in der EU errichten zu wollen. Damit will die Europäische Union auch auf die zunehmende Euroskepsis und den Erfolg der Populisten reagieren.

afp/dpa

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