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Krankenkasse trägt Kosten für Auszeit von pflegenden Angehörigen

  • Donnerstag, 13. Juli 2017
Krankenkasse trägt Kosten für Auszeit von pflegenden Angehörigen
/Photographee.eu, stock.adobe.com

Hamburg – Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, muss auf Urlaub nicht verzichten. Zum einen besteht Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, wie die KKH Kaufmännische Krankenkasse heute in Hamburg mitteilte. Dabei übernimmt eine dritte Person oder ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung. Die Pflegekasse zahle dafür bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht habe. Die zweite Möglichkeit sei die Unterbrin­gung zur Kurzzeitpflege in einem Heim. Auch dafür zahle die Kasse maximal 1.612 Euro ab Pflegegrad zwei für bis zu acht Wochen im Jahr.

Die Pflege eines Angehörigen sei mit enormem zeitlichen und körperlichen Aufwand verbunden, unterstrich die KKH. Deshalb sei es umso wichtiger, auch einmal aus dem häuslichen Umfeld herauszukommen und abschalten zu können. Zur Prüfung der Ansprüche sollten Betroffene vorher einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen.

In Deutschland werden nach den Angaben mehr als zwei Millionen Menschen zu Hause gepflegt. Das entspreche 73 Prozent aller Pflegebedürftigen, so die KKH.

kna

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