Politik

EU-Logo für Internetapotheken jetzt Pflicht

  • Dienstag, 27. Oktober 2015
Uploaded: 27.10.2015 17:10:10 by mis
www.dimdi.de

Brüssel/Köln – Internetapotheken und zum Versand von Arzneimitteln berechtigte Händler müssen ab sofort ein von der EU entwickeltes Logo verpflichtend anzeigen. Verbraucher können mittels der Kennzeichnung prüfen, ob ein Händler behördlich erfasst ist und Humanarzneimitteln versenden darf. Darauf hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hingewiesen. Die europaweite Regelung soll für mehr Sicherheit beim Onlinekauf von Medikamenten sorgen.

Die Verbraucher müssen zur Prüfung das Logo anklicken und werden dann zum nationalen Register weitergeleitet. Jedes EU-Land listet darin die legalen Versand­händler auf. In Deutschland führt das DIMDI dieses Register. Neben Apotheken dürfen in Deutschland auch andere Einzelhändler Medikamente versenden. Sie müssen sich jedoch auf freiverkäufliche Arzneimittel beschränken – apotheken- und verschrei­bungspflichtige Medikamente sind ausschließlich über Apotheken zu beziehen. Das DIMDI führt daher zwei separate Listen.

Das Institut weist daraufhin, dass ein Logo allein noch nicht fälschungssicher ist. „Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollte man bei einer Webseite Medikamente einkaufen“, hieß es aus dem DIMDI.

hil

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