EU-Parlament bestätigt Regelung gegen Missbrauchsfotos im Netz

Straßburg – Im Kampf gegen Fotos und Videos missbrauchter Kinder im Internet hat das Europaparlament einer Übergangsregelung zugestimmt. Die gestern in Straßburg bestätigte Vereinbarung soll es Anbietern ermöglichen, wieder private Nachrichten nach Material von Kindesmissbrauch zu scannen.
Seitdem am 21. Dezember der neue EU-Kodex für die elektronische Kommunikation wirksam geworden ist, ist das Filtern von Nachrichten, die über Mail- und Messengerdienste versendet werden, eigentlich nicht mehr erlaubt.
EU-Staaten und Europaparlament hatten sich bereits im April vorläufig auf die Übergangslösung geeinigt. Sie soll bis zu drei Jahre gelten und es auch ermöglichen, Grooming aufzuspüren, also das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder online.
Das Europaparlament hatte in den Verhandlungen einige datenschutzrechtliche Bedenken angebracht. Berichterstatterin Birgit Sippel von der SPD wiederholte in der Plenardebatte vorgestern, Datenschutz sei kein Täterschutz, sondern Basis der Demokratie. Die Vertraulichkeit der Kommunikation müsse auch im Sinne der Kinder geschützt werden. Die Einigung nannte sie eine praktikable Übergangslösung.
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