Politik

Bei Missbrauchsverdacht: Koalition in NRW will Schweigepflicht lockern

  • Mittwoch, 23. Juni 2021
/fizkes, stock.adobe.com
/fizkes, stock.adobe.com

Düsseldorf – Die Koalition aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen (NRW) will die Schweigepflicht für Ärzte lockern, die bei jungen Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz soll es den Medizinern erlauben, sich mit Kollegen über den jeweiligen Fall auszutauschen.

Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es Ärzten bei einem Verdacht auf Kindes­misshandlung bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern – und damit der even­tuellen Täter – mit Kollegen zu besprechen. Das neue Gesetz soll nun Rechtssicherheit geben.

Sind die Kollegen sich einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.

Christina Schulze Föcking, Kinderschutzsprecherin der CDU-Fraktion, sagte dazu: „Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und Kinder­schützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen endlich möglich wird.“ Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.

Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verwies zudem auf das Phänomen des „Ärzte­­hoppings“: Durch den bewusst ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betrof­fene Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich Ärzte untereinander bespre­chen –wodurch Kindern und Jugendlichen frühzeitig geholfen werden könne.

Der Vorstoß kommt bei Ärzten überwiegend gut an. Sie warnen aber auch vor einer Aus­höhlung wich­ti­ger ärztlicher Prinzipien. So hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu gesagt, es sei zwar richtig, das Gesund­heitswesen stärker in die Mitverantwortung für den Kinder­schutz einzubeziehen. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe durch die Reform aber nicht einge­schränkt werden. Gerade das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes sei die Basis der Arzt-Patien­ten­beziehung.

dpa/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung