Bei Missbrauchsverdacht: Koalition in NRW will Schweigepflicht lockern

Düsseldorf – Die Koalition aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen (NRW) will die Schweigepflicht für Ärzte lockern, die bei jungen Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz soll es den Medizinern erlauben, sich mit Kollegen über den jeweiligen Fall auszutauschen.
Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern – und damit der eventuellen Täter – mit Kollegen zu besprechen. Das neue Gesetz soll nun Rechtssicherheit geben.
Sind die Kollegen sich einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.
Christina Schulze Föcking, Kinderschutzsprecherin der CDU-Fraktion, sagte dazu: „Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und Kinderschützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen endlich möglich wird.“ Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.
Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verwies zudem auf das Phänomen des „Ärztehoppings“: Durch den bewusst ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich Ärzte untereinander besprechen –wodurch Kindern und Jugendlichen frühzeitig geholfen werden könne.
Der Vorstoß kommt bei Ärzten überwiegend gut an. Sie warnen aber auch vor einer Aushöhlung wichtiger ärztlicher Prinzipien. So hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu gesagt, es sei zwar richtig, das Gesundheitswesen stärker in die Mitverantwortung für den Kinderschutz einzubeziehen. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe durch die Reform aber nicht eingeschränkt werden. Gerade das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes sei die Basis der Arzt-Patientenbeziehung.
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