EU-Parlament für neue Grenzwerte bei schädlichen Chemikalien

Straßburg – Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) werden nach dem Willen des EU-Parlaments künftig besser vor bestimmten schädlichen Chemikalien geschützt. Die Abgeordneten haben mit 499 Ja-Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 104 Enthaltungen strengeren Grenzwerten für mehrere Stoffe zugestimmt. Diese Stoffe kommen unter anderem in Batterien für Elektrofahrzeuge vor oder entstehen bei der Stahlproduktion.
Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament hat die Einigung nun formell bestätigt. Die neuen Regeln sollen in den kommenden 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 andere Erkrankungen verhindern.
Krebs ist nach Angaben des Parlaments die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU. Schätzungsweise rund 80.000 Menschen sterben demnach jedes Jahr an den Folgen krebserregender Stoffe am Arbeitsplatz.
Die Grenzwerte legen fest, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im Laufe von acht Stunden höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei Werte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) für Partikel, die durch Nase und Mund eingeatmet werden, und 0,0025 mg/m³ für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können.
Laut EU-Kommission werden die Substanzen oft bei der Herstellung von Batterien verwendet, vor allem für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Herstellung von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Die Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung. In dieser Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.
Nach Angaben des Umweltbundesamts ist Kobalt in hohen Konzentrationen als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU sind nach Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
Die Mitgliedstaaten müssen der Vereinbarung ebenfalls noch offiziell zustimmen. Das ist normalerweise eine Formalie, wenn zuvor bereits ein Kompromiss ausgehandelt wurde. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben sie zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Für einige Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.
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