EU-Regeln zum Verbot schädlicher Chemikalien treten in Kraft

Brüssel/Luxemburg – Die Europäische Union (EU) hat sich auf neue Regeln zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen geeinigt.
Eine neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants, POP) tritt morgen in Kraft. Die EU-Umweltminister und das Europäische Parlament haben der Einführung der Verordnung bereits im Oktober zugestimmt.
Diese Schadstoffe bauen sich nur schwer ab und verbreiten sich über Luft, Wasser und Nahrungsketten. Je nachdem wie viel ein Mensch von den Stoffen aufnimmt, können etwa das Immunsystem, die Atemwege, das Hormonsystem, die Fortpflanzungsfähigkeit oder das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigt werden.
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden persistente, organische Schadstoffe eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Sie können aber noch zum Beispiel in Abfall von wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden.
Die EU-Verordnung führt dabei zum ersten Mal Grenzwerte für einige persistente Chemikalien in Abfällen ein und verschärft für andere Schadstoffe bereits bestehende Grenzwerte.
Für fünf Stoffe werden die bestehenden Grenzwerte verschärft, darunter die Flammschutzmittel Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD). Beides ist etwa in Kunststoffen oder Textilien zu finden.
Für weitere vier Stoffe, die etwa in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen, werden erstmals neue Grenzwerte vereinbart. Dazu gehören Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Dicofol und Pentachlorphenol.
Durch die Begrenzung des Vorkommens dieser Chemikalien in Abfällen soll verhindert werden, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen.
Die neuen Vorschriften seien ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen, heißt es. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember anwendbar sein.
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