Ausland

EU-Unterhändler einigen sich auf einfachere Regeln für Crowdfunding

  • Montag, 23. Dezember 2019
Zwei Frauen setzten eine Crowdfunding Kampagne im Internet auf/Rawpixel.com, stock.adobe.com
/Rawpixel.com, stock.adobe.com

Brüssel – Start-ups und kleinere Firmen können nach einer vorläufigen Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments künftig einfacher Geld von Investoren im Internet einsammeln.

Für das Crowdfunding sollen künftig einheitliche Regeln gelten, wie die EU-Kommission und das Europaparlament kürzlich in Brüssel mitteilten. So soll beispielsweise die Lizenz eines einzelnen Landes ausreichen, um die jeweilige Plattform in ganz Europa betreiben zu können.

Die EU-Kommission hatte 2018 entsprechende Vorschläge vorgelegt. Nach Angaben der Brüsseler Behörde machen unterschiedliche Regelungen in den 28 EU-Staaten es den Crowdfunding-Plattformen bislang schwer, europaweit Investoren zu gewinnen. Für Kleinanleger sei es dadurch auch schwierig, passende Investitionsmöglichkeiten zu finden.

„Dies ist eine wichtige alternative Finanzierungsquelle für zahlreiche innovative europä­ische Unternehmer und Start-ups, die auf den üblichen Wegen schwer an Finanzierungen kommen“, sagte EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis.

Die Regeln sind Teil der europäischen Kapitalmarktunion, bei der es im Kern darum geht, bürokratische Hürden zwischen den einzelnen EU-Staaten abzubauen und dadurch Unternehmen mehr Möglichkeiten zu geben, an Geld zu kommen.

Verbraucher sollen zudem mehr Optionen für Geldanlagen bekommen. Im Gegensatz zu den USA werden in Europa Kredite und Finanzierungen in erster Linie von Banken vergeben. In schlechten Zeiten können diese dazu neigen, weniger Geld zu verleihen, wodurch auch die Realwirtschaft betroffen wird.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssten die Einigung noch formal annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

dpa

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