Ausland

EuGH verurteilt Frankreich im Zusammenhang mit Blutspenden

  • Donnerstag, 8. September 2022
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte /dpa
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte /dpa

Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich im Zusammenhang mit Blut­spen­den von Homosexuellen wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre verurteilt. Sensible Daten dürften nicht länger gespeichert werden als nötig, betonte das Gericht heute in Straßburg.

Geklagt hatte der 1970 geborene Franzose Laurent Drelon, der wegen seiner vermuteten Homosexualität mehrfach vom Blutspenden abgehalten worden war. Er hatte bei seinem ersten Blutspendetermin eine Frage nach seinem Liebesleben unbeantwortet gelassen und war daraufhin als homosexuell eingestuft worden.

Später wurde er systematisch abgewiesen, wenn er Blut spenden wollte. „Die Daten basierten nur auf Vermu­tungen, nicht auf Fakten“, bemerkte das Gericht. „Die Verurteilung Frankreichs macht deutlich, dass Homo­sexu­elle in Frankreich zwei Jahrzehnte lang illegal erfasst und diskriminiert wurden“, bemerkte Drelons Anwalt Patrice Spinosi.

In Frankreich war es homosexuellen Männern wegen der Aids-Epidemie seit 1983 verboten gewesen, Blut zu spenden. 2016 wurde das Verbot zwar aufgehoben. Doch mussten Homosexuelle erklären, ein Jahr lang kei­nen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, um Blut spenden zu können. 2019 wurden noch vier Monate Abs­tinenz verlangt.

Erst seit vergangenem März kann jeder in Frankreich Blut spenden, ohne nach seiner sexuellen Orientierung gefragt zu werden. Das Gericht verurteilte Frankreich zu Zahlungen von 3000 Euro Entschädigung und 9000 Euro für Kostenerstattung.

afp

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