Ausland

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit Bluttransfusion

  • Mittwoch, 10. Januar 2024
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg /dpa
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg /dpa

Straßburg – Eine Anhängerin der Zeugen Jehovas hat bei einer Operation in Spanien trotz einer schriftlichen Erklärung gegen ihren Willen eine Bluttransfusion bekommen: Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) befasst sich seit heute mit der Frage, ob dadurch ihr Recht auf Privatleben verletzt und ihre Religionsfreiheit eingeschränkt wurde.

Die aus Ecuador stammende, in Spanien lebende Frau hatte vor einer Operation 2018 mehrere Dokumente eingereicht, um eine Bluttransfusion auch bei Lebensgefahr abzulehnen.

Die Frau war wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt worden. Die dortigen Ärzte erkundigten sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Blut­​transfusion.

Die Ärzte teilten der Patientin die Entscheidung nicht mit. Es ist allerdings unklar, ob sie bei dem Transport in den Operationssaal noch aufnahmefähig war. Die Frau verklagte nach ihrer Genesung den Richter, wurde aber von der spanischen Justiz abgewiesen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll erst in einigen Monaten bekannt gegeben werden.

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnt Bluttransfusionen ab. Sie betrachten Blut als etwas Heiliges und verweisen auf mehrere Bibelstellen, in denen etwa der Verzehr von Blut verboten wird.

afp

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