Ausland

Europäisches Parlament beschließt Notrufsystem „eCall“ ab 2015

  • Donnerstag, 27. Februar 2014
Uploaded: 27.02.2014 16:26:14 by mis
dpa

Brüssel/Straßburg – Neuwagen sollen ab dem Jahr 2015 mit dem automatischen Notrufsystem „eCall“ ausgestattet werden. Entsprechenden Plänen der EU-Kommission hat das EU-Parlament in Straßburg gestern mit großer Mehrheit zugestimmt.

Das System ermöglicht es, dass bei schweren Unfällen automatisch die EU-weite Notrufnummer 112 abgesetzt wird und auch der Standort des Fahrzeugs einschließlich der Fahrtrichtung auf Autobahnen an die nächste zuständige Leitstelle übermittelt wird. Ziel ist es, Verletzte am Unfallort schneller zu versorgen. Experten gehen davon aus, dass durch ein schnelleres Eintreffen des Rettungsdienstes am Unfallort jährlich etwa 2.500 Menschenleben gerettet werden können. Im Jahr 2012 kamen bei Verkehrs­unfällen laut EU-Parlament 28.000 Personen ums Leben, weitere 1,5 Millionen wurden verletzt.

Das Notrufsystem soll nach Angaben der EU-Kommission „deutlich weniger“ als 100 Euro je Fahrzeug kosten. Darüber hinaus müssen auch die Rettungsleitstellen in einigen EU-Staaten noch für den Datenempfang technisch ausgestattet werden.

Die Einführung des Notrufsystems ist jedoch nicht unumstritten. Datenschützer bemän­geln, dass auch unabhängig vom Notruf Daten aus dem Fahrzeug übermittelt werden und dadurch das Erstellen von Bewegungsprofilen möglich ist („gläserner Autofahrer“). Daher votierten vor allem grüne und liberale Europaabgeordnete gegen den automa­tischen Notruf.

Die Option, den Notruf manuell abzuschalten, fand jedoch keine Zustimmung. Das Europaparlament muss jetzt mit den EU-Staaten über die Einführung verhandeln, da die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten und das Parlament gleichberechtigt darüber entscheiden. Die Gespräche könnten im Herbst beginnen.

Ob die serienmäßige Einführung des Notrufsystems bei Autos und leichten Nutzfahrzeu­gen wie geplant im Oktober 2015 klappt, ist jedoch noch unklar. Geplant ist zwar derzeit eine Verordnung, die in den EU-Staaten direkt wirksam ist und nicht erst in nationales Recht übertragen werden muss. Dennoch dürfte die Umstellung seitens der Autoin­dustrie und die Ausrüstung der Notrufzentralen etwas Zeit erfordern.

KBr

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung