Ausland

Europäische Union will Schutz vor giftigen Chemikalien bei der Arbeit erhöhen

  • Montag, 19. Oktober 2026
/wapa, stock.adobe.com
/wapa, stock.adobe.com
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Luxemburg – Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) sollen künftig besser vor schädlichen Chemikalien geschützt werden. Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für strengere Grenzwerte für mehrere Stoffe gegeben, die Krebs oder Asthma auslösen können.

Diese Stoffe kommen unter anderem in Batterien für Elektrofahrzeuge vor oder entstehen bei der Stahlproduktion. Die neuen Regeln sollen in den kommenden 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 andere Erkrankungen verhindern.

Die Grenzwerte legen fest, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im Laufe von acht Stunden höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei Werte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die durch Nase und Mund eingeatmet werden, und 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können.

Die Substanzen werden laut EU-Kommission häufig bei der Herstellung von Batterien verwendet, vor allem für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Herstellung von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Die Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung, während dieser Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.

Kobalt ist nach Angaben des Umweltbundesamts in hohen Konzentrationen als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU sind nach Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.

Mit der Überarbeitung werden zudem Langzeitgrenzwerte für Isopren eingeführt, das in der chemischen Industrie verwendet wird. Isopren erfüllt die Kriterien für ein Karzinogen, also einen Stoff, der die Entstehung von Krebs begünstigen kann. Die Aktualisierung stuft außerdem Schweißrauch als potenziell gesundheitsschädlichen Stoff ein.

Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament bestätigte sie formell. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nachdem sie in Kraft getreten ist, haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Für einige Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung