Experten diskutieren über Krankenhausmortalitätsrate
Berlin – Krankenhäuser, die eine gute Ergebnisqualität abliefern, sollen künftig Zuschläge erhalten – so sehen es die Pläne von Bund und Ländern vor. Wie allerdings Ergebnisqualität valide gemessen werden kann, ist noch nicht geklärt. Auf einer Fachtagung in Berlin diskutierten Experten nun, ob Ergebnisqualität mit Hilfe der sogenannten Hospital Standardized Mortality Ratio (HSMR) gemessen werden kann. Um diese Kennzahl zu erhalten, wird die Zahl der Todesfälle in einem Krankenhaus durch die Zahl der erwarteten Todesfälle geteilt und mit 100 multipliziert.
Auf der Fachtagung „Sterblichkeitsrate im Krankenhaus – die standardisierte Kennzahl?“ der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) und der Initiative Qualitätsindikatoren für Kirchliche Krankenhäuser (QKK) wurde diskutiert, ob die HSMR als Kennzahl zur risikoadjustierten Gesamtsterblichkeit in einem Krankenhaus als Benchmarkgröße dienen kann. „HSMR ist nicht gleich HSMR“, gab der QKK-Vorsitzende Christoph Scheu zu bedenken. Denn „die Berechnungsmethoden und die zugrunde liegenden Modelle unterscheiden sich derzeit noch sehr, sowohl in ihren Aussagen zur Qualität einer Einrichtung als auch in ihrer Güte“. Entscheidend sei die der Ermittlung der HSMR zugrunde liegende Risikoadjustierung.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Scheu zufolge gibt es bei der HSMR große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Man müsse darüber nachdenken, wie diese zustande kämen und ob diese gravierenden Unterschiede mit der Investitionstätigkeit der Länder korrelierten, meinte er.
„Ich sehe HSMR nicht als Globalindikator, sondern als einen unter vielen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Diskussion im G-BA gehe nicht dahin, die HSMR zu einem Gesamtindikator aufzuwerten. „Stattdessen haben wir bereits den Weg eingeschlagen, komplexere Qualitätsindizes zu entwickeln“, erklärte Klakow-Franck.
G-BA wird bald auch Krankenhausmortalitätsrate nutzen
Die HSMR sei eine wichtige Kennzahl über die Sterblichkeit im Krankenhaus, die der G-BA für die externe stationäre Qualitätssicherung bereits messe – zum Beispiel in dem Leistungsbereich über die Koronarchirurgie. „Allerdings greifen wir die Daten nicht auf der Routinedatenbasis ab, sondern führen dazu eine Datenerhebung durch die Krankenhäuser selber durch. Das ist der Unterschied zwischen der international üblichen HSMR und unserer Kennzahl“, so Klakow-Franck. Im G-BA sei bereits die Weichenstellung erfolgt, auch dort zukünftig prioritär die Routinedaten als Datengrundlage nutzen zu wollen. Damit werde die HSMR bald auch Einzug in die G-BA-Verfahren halten.
Gegen HSMR sprach sich Thomas Mansky von der Technischen Universität Berlin aus. Er stellte die Frage, ob ein Krankenhaus mit einer guten und einer schlechten Abteilung nun gut oder schlecht sei. Ein Benchmarking unter Krankenhäusern auf Basis der HSMR sei nicht sinnvoll.
Krankenhausmortalitätsrate wird in den Niederlande seit Jahren genutzt
André A. van der Veen, Hauptgeschäftsführer von de Praktijk Index, einer niederländischen Beratungsfirma, die Datenanalysen für Organisationen im Gesundheitswesen anbietet, berichtete aus seinem Heimatland. In den Niederlanden gelte die Standardisierte Krankenhausmortalitätsrate als ein wichtiger Indikator für die Patientensicherheit.
Seit zehn Jahren werde sie bereits in immer mehr niederländischen Krankenhäusern erhoben und als Instrument zur Steuerung interner Prozesse sowie zur Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit verwendet. Seit letztem Jahr seien alle niederländischen Krankenhäuser durch das Gesundheitsministerium verpflichtet, ihre HSMR zu publizieren, so van der Veen. Im Gegensatz zu Deutschland werde die HSMR im öffentlichen Sektor dazu verwendet, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Qualität verschiedener Krankenhäuser zu vergleichen.
Derzeit entwickelt van der Veen ein deutsch-niederländisches Kooperationsprojekt, um die HSMR von Krankenhäusern der Grenzregion miteinander zu vergleichen.
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