Experten empfehlen in Gutachten Widerspruchslösung für Datenspende

Kiel – Gesundheitsdaten kommt im Rahmen der medizinischen Forschung eine große Be-deutung zu. Doch wie lassen sich Daten, die im klinischen Alltag anfallen, ethisch unbedenklich für die medizinische Forschung nutzen? Kieler Wissenschaftler haben sich jetzt in einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für ein Widerspruchsmodell ausgesprochen.
Versorgungsdaten, die im klinischen Alltag entstehen und in den Krankenakten gespeichert sind, dürfen bisher nur dann zu Forschungszwecken genutzt werden, wenn die Betroffenen dies ausdrücklich schriftlich gestatten. Viele Experten halten dieses Modell für verbesserungswürdig.
„Das Verfahren ist zwar rechtskonform, aber nicht optimal. Vor allem wäre es besser, wenn Aufklärung und Einwilligung nicht in der unmittelbaren Drucksituation eines Krankenhausaufenthaltes stattfinden würde“, erklärte Michael Krawczak, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik und Statistik an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU).
Besser sei es, den Vorgang der Datenspende zeitlich und räumlich vom Kontext einer medizinischen Behandlung zu entkoppeln. Als Alternative zum derzeit praktizierten Einwilligungsmodell schlägt das Kieler Gutachten ein Widerspruchsmodell vor. Bei dieser Variante wird die Zustimmung der Patienten zur Sekundärnutzung ihrer Versorgungsdaten für die medizinische Forschung vorausgesetzt, es sei denn, sie wird explizit verweigert.
„Dafür müsste eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, wonach Daten, die bei der Versorgung in Universitätskliniken entstehen, auch der medizinischen Forschung zur Verfügung stehen“, so Krawczak. Wer dies nicht wolle, könne der Nutzung niederschwellig widersprechen.
Aus Sicht des Kieler Rechtswissenschaftlers Sebastian Graf zu Kielmansegg gilt es dabei zudem, die technischen Rahmenbedingungen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. „Die Daten sollten so sicher wie möglich sein, in der Art und Weise wie sie gespeichert und weitergegeben werden oder wie die Zugriffsrechte organisiert werden“, empfahl der Medizinrechtler. Denn je sicherer die Daten seien, desto besser könne man Patienten eine Datenspende zumuten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: