Experten raten Multiple-Sklerose-Patienten zur Coronaimpfung
Münster/Hannover – Patienten mit einer Multiplen Sklerose (MS) sollten sich entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts grundsätzlich impfen lassen – auch gegen SARS-CoV-2. Das empfiehlt die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) zusammen mit dem Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS).
„Eine MS stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für Impfungen dar. Impfungen lösen keine MS aus und eine Auswirkung auf die Krankheitsaktivität ist unwahrscheinlich“, hieß es aus den Verbänden. Durch Impfungen vermeidbare Infektionen könnten einerseits schwerwiegende Erkrankungen verursachen, andererseits bei MS-Erkrankten Schübe auslösen und zur Krankheitsverschlechterung beitragen. Dieses Risiko sei höher einzuschätzen als potenzielle Risiken durch Impfungen.
Sie empfehlen, bei Impfungen im Einzelfall abzuschätzen, welches Risiko die Krankheit in sich berge, vor der die Impfung schützen solle, und welches Risiko die Impfung. „Wir wissen, dass nach Infekten das Schubrisiko erhöht ist. Im Vergleich dazu ist das Schubrisiko nach einer Impfung sehr gering“, berichten Fachgesellschaft und Kompetenznetz.
Da COVID-19 in zehn Prozent der Fälle einen schweren Verlauf nehme, empfehlen DMSG und KKNMS sich und andere durch die Impfung zu schützen. „Zudem können auch nach einer mild verlaufenden Infektion langanhaltende Symptome (Long COVID), wie Geschmacksstörungen und chronische Müdigkeit, Fatigue und Depressionen bestehen“, erinnern sie.
Problematischer stelle sich die Situation allerdings dar, wenn die Patienten eine Immuntherapie gegen die MS erhielten. „Bei einigen Immuntherapien gibt es Hinweise auf ein vermindertes Ansprechen. Die Datenlage hierzu ist begrenzt“, berichten die Verbände. Die fehlende Datenbasis lasse auch keine Empfehlung für einen bestimmten Impfstoff oder ein Impfstoffkonzept zu.
„Für eine Impfung sollte eine MS-Therapie nicht unterbrochen werden, da die Auswirkungen der Unterbrechung auf die MS höher einzuschätzen sind als eine geminderte Immunantwort durch die MS-Therapie“, empfehlen DMSK und KKNMS.
Nach der Coronavirusimpfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sind MS-Erkrankte per se in der Priorisierungsstufe 3 berücksichtigt. In Einzelfällen kann über die Zugehörigkeit zur Priorisierungsstufe 2 entschieden werden.
Um einen Anspruch auf vorrangige Impfung nachweisen zu können, ist für die Zugehörigkeit zu den Priorisierungsgruppen 2 und 3 eine ärztliche Bescheinigung/Attest erforderlich. Hier reiche eine formlose ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer entsprechenden Erkrankung aus.
Bei MS-Erkrankten, die aufgrund Ihres Alters bereits zu den Priorisierungsgruppen 2 (ab 70 Jahren) und 3 (ab 60 Jahren) gehörten, reiche als Nachweis der Personalausweis, informieren die Verbände.
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