Politik

Experten wollen HPV-Impfquote von 70 Prozent erreichen

  • Dienstag, 8. Oktober 2019
Humane Papillomviren (HPV) /Kateryna_Kon, stock.adobe.com
Humane Papillomviren (HPV) /Kateryna_Kon, stock.adobe.com

Heidelberg – Im Kampf gegen verschiedene Krebsarten haben Experten eine Impfquote gegen Humane Papillomviren (HPV) von mindestens 70 Prozent bei 15-jährigen Jugendli­chen empfohlen.

Solch eine Impfquote sei machbar und sinnvoll, teilte das Deutsche Krebsforschungszent­rum (DKFZ) heute in Heidelberg nach einem runden Tisch von Vertretern des Gesund­heits­­­we­sens, aus Forschung und Politik mit. Die Impfquote solle binnen der nächsten fünf Jahre deutschlandweit angestrebt werden.

Nach Berechnungen des DKFZ erkrankten im vergangenen Jahr etwa 7.700 Menschen an Krebsarten, die auf eine Infektion mit HPV zurückzuführen sind. Dazu zählen allein fast 4.000 Fälle von Gebärmutterhalskrebs. Ein großer Teil der Tumore ließe sich durch die HPV-Impfung verhindern, hieß es.

Die Quote der von den Krankenkassen bezahlten Impfung lag den Angaben zufolge nach der letzten Erhebung 2015 aber nur bei 31,3 Prozent der 15-jährigen Mädchen und Jun­gen. Allerdings ist die HPV-Impfung für Jungen erst seit Ende vergangenen Jahres Be­stand­teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie das Krebsforschungszentrum mitteilte, gibt es in Deutschland regional erhebliche Unterschiede. „Während in den neuen Bundesländern heute bei den 15-jährigen Mädchen gute Quoten von zirka 60 Prozent erreicht werden, hinken insbesondere die südlichen Länder Bayern und Baden-Württemberg mit Quoten von zirka 35 Prozent deutlich hinter­her“, sagte Ole Wichmann, Fachgebietsleiter Impfprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Um die Impfquote zu erhöhen, empfehlen die Experten freiwillige Schulimpfungen. Sinn­voll seien auch niederschwellige Angebote wie Impfsprechstunden und eine mit der Ju­genduntersuchung verknüpfte Einladung zur HPV-Impfung. Der runde Tisch empfiehlt zu­dem abgestimmte Informationskampagnen oder eine bundesweit einheitliche Verord­nung.

afp

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