Expertenrat: Bundesregierung zu optimistisch beim Klimaschutz

Berlin – Die Bundesregierung bewertet ihre eigenen Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung zu optimistisch. Das monierte heute der Expertenrat für Klimafragen.
Selbst wenn das Klimaschutzprogramm der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP komplett umgesetzt würde, würden Treibhausgase wohl weniger stark reduziert als vorausgesagt, erklärte der Vorsitzende des unabhängigen fünfköpfigen Gremiums, Hans-Martin Henning, heute in Berlin.
Laut Klimaschutzgesetz müsste der deutsche Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Die Bundesregierung geht von einer verbleibenden Lücke zwischen 2021 und 2030 von rund 200 Megatonnen CO2-Äquivalenten aus.
Diese Prognose zweifelt der Expertenrat an. Zur besseren Vergleichbarkeit werden andere Treibhausgase in CO2-Äquivalente umgerechnet, Maßstab ist ihr jeweiliger Beitrag zur Erderwärmung im Vergleich zu Kohlendioxid.
Henning bemängelte auch eine „inkonsistente Datenlage“. Damit ließe sich keine zuverlässige Vorhersage zur Gesamtwirkung des Klimaschutzprogramms machen. Das entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dennoch sei ein „nennenswerter Beitrag“ für den Klimaschutz zu erwarten.
Insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr stehen schlecht da. Die Experten bescheinigen der Bundesregierung hier zu wenig Ehrgeiz. Für den Gebäudesektor bleibt demnach eine Lücke bis 2030 von 35 Megatonnen CO2-Äquivalenten, im Verkehrssektor in diesem Zeitraum von 117 bis 191 Megatonnen.
Die Unsicherheit beim Verkehr ergebe sich aus unterschiedlichen Angaben der Ministerien für Wirtschaft und Verkehr. Auch hier kritisiert der Rat die Datengrundlage.
„Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet“, erklärte Henning. Dafür verantwortlich sei vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des Heizungsgesetzes verantwortlich.
„Im Verkehrssektor sehen wir optimistische Annahmen beispielsweise bezüglich der Umsetzungsgeschwindigkeit und Finanzierung der Maßnahmen sowie bei der Bewältigung von Umsetzungshemmnissen.“
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