Expertenrat empfiehlt verpflichtendes Hygienemanagement in Alten- und Pflegeheimen

Berlin – Alten- und Pflegeheime sollten gesetzlich verpflichtet werden, ein Hygienemanagement einzuführen. Dafür spricht sich der Coronaexpertenrat der Bundesregierung in seiner 10. Stellungnahme aus. Diese wurde heute vorgelegt und enthält eine Reihe von Maßnahmen vor allem im Hinblick auf die Coronalage im Herbst in Pflegeheimen.
Das Gremium kann sich vorstellen, ein Hygienemanagement zum Beispiel im Infektionsschutzgesetz zu verankern. Die Regelungen sollten mit der „Schaffung von Hygienebeauftragten und damit der Erhöhung der Hygienekompetenzen der Beschäftigten“ einhergehen, heißt es.
Darüber hinaus sollten hygienerelevante Inhalte in Fortbildungen stärker berücksichtigt – und von Alten- und Pflegeheimen regelmäßige Nachweis darüber erbracht werden.
„Insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Situation im kommenden Herbst und Winter sollten zur Verhinderung und zur Eindämmung von COVID-19-Ausbrüchen zusätzliche Präventions- und Managementmaßnahmen“ erfolgen, betont der Rat weiter. Dazu zählt er etwa regelmäßige Tests bei Beschäftigten, Besuchern und Bewohnenden sowie niederschwellige Angebote für Impfungen.
Weiterhin wird zur Verbesserung des Infektionsschutzes in den Einrichtungen eine regelmäßige Kontrolle und Beratung durch die Gesundheitsämter empfohlen, wobei die Gesundheitsämter die Erarbeitung von Hygienekonzepten unterstützen.
Eine enge Abstimmung und der regelmäßige Austausch unter anderem in Form von „präventiven Heimbesuchen“ durch die Gesundheitsämter seien „auch im Hinblick auf die Kontrolle und Eindämmung von COVID-19-Ausbrüchen und der damit verbundenen Einleitung entsprechender Maßnahmen dringend erforderlich“.
Die anhaltend hohen Coronazahlen und ein mit der Zeit nachlassender Impfschutz hätten in den vergangenen Monaten zum Wiederanstieg der Infektions- und Todesfälle in den Einrichtungen geführt, heißt es in dem Papier.
„Dringend“ empfohlen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Pflege, etwa „zur Verstärkung der Personaldecke“ und durch „höherqualifizierende Ausbildungen“. Notwendig sei neben einer angemessenen Vergütung eine spezielle Aus- und Weiterbildung zur Qualifizierung von kompetentem Personal.
Ebenso sprechen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, Konzept von Heimärzten, die den besonderen medizinischen, zeitlichen und kommunikativen Bedürfnissen gerecht werden könnten, stärker zu fördern.
Auch die Einbindung von speziell ausgebildetem Pflegefachpersonal, sogenannten „Community Health Nurses“, könne zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohnenden beitragen. Dieses Konzept wurde in anderen Ländern bereits erfolgreich etabliert, schreibt das Gremium. Die Ampelkoalition hat die Einführung der „Community Health Nurses“ als neues Berufsbild bereits im Koalitionsvertrag verankert.
In Hinblick auf mögliche zukünftige Pandemien wird die weitere Forschung zu den Auswirkungen der Unterbringung auf die Gesundheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen empfohlen. Daher sollten bereits existierende Monitoring- und Surveillance-Systeme zur Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland die Gruppe pflegebedürftiger Menschen in Zukunft einschließen.
Dies umfasst nach Ansicht der Fachleute ein Monitoring von Gesundheit und Wohlbefinden ebenso wie die Erhebung von „Determinanten der Gesundheit, einschließlich von versorgungsrelevanter Infrastruktur, wie Qualifikation und Verfügbarkeit von Pflegekräften“.
Solche Erhebungsinstrumente sollten in Anbetracht des demographischen Wandels „gesetzlich verankert und zeitnah in Zusammenarbeit mit Ländern, Städten und Gemeinden etabliert werden“.
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