Politik

Expertenrat sieht Ampelpläne zum Klimaschutzgesetz kritisch

  • Montag, 17. April 2023
Der Expertenrat für Klimafragen mit Marc Oliver Bettzüge (l-r), Ratsmitglied ERK, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln (EWI), Barbara Schlomann, Ratsmitglied ERK, Fraunhofer ISI, Hans-Martin Henning, Vorsitzender vom Expertenrat für Klimafragen, Fraunhofer ISE, Brigitte Knopf, Stellvertretende Vorsitzende vom Expertenrat für Klimafragen, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), und Thomas Heimer, Ratsmitglied ERK, Hochschule RheinMain und Technopolis, veröffentlicht den Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen in der Bundespressekonferenz./picture alliance, Kay Nietfeld
Der Expertenrat für Klimafragen mit Marc Oliver Bettzüge (l-r), Ratsmitglied ERK, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln (EWI), Barbara Schlomann, Ratsmitglied ERK, Fraunhofer ISI, Hans-Martin Henning, Vorsitzender vom Expertenrat für Klimafragen, Fraunhofer ISE, Brigitte Knopf, Stellvertretende Vorsitzende vom Expertenrat für Klimafragen, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), und Thomas Heimer, Ratsmitglied ERK, Hochschule RheinMain und Technopolis, veröffentlicht den Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen in der Bundespressekonferenz./picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Unabhängige Sachverständige betrachten die Pläne der Ampelkoalition zur Änderung der Klima­schutz­vorgaben mit Skepsis. Mit der Änderung sehe der Rat „eine erhöhte Gefahr für eine Verfehlung der Ziele zur Minderung der Emissio­nen“, sagte der Vorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, Hans-Martin Hen­ning, heute in Berlin.

Eine ab­schließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn ein konkreter Gesetzesvor­schlag vorliege, betonte der Rat. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhaus­gase aussto­ßen als wieder gespeichert werden können.

Bei der anvisierten Novelle sei unklar, ob ein Einsparziel jeweils punktgenau für ein bestimmtes Jahr gelten solle oder zusammengerechnet für den gesamten Zeitraum bis dorthin, sagte Henning.

„An der Stelle plädieren wir nachdrücklich dafür, diesen Budgetgedanken auch zukünftig zu erhalten, also auch weiterhin an zulässigen Emissionsmengen festzuhalten und nicht nur auf die Einhaltung in ausgewähl­ten Zieljahren wie 2030 abzustellen.“

Eine Änderung verstieße aus Expertensicht wohl auch gegen das wegweisende Klimaschutzurteil des Bun­des­verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gremium stellte seinen Prüfbericht zum Treibhausgasausstoß Deutschlands für 2022 vor und äußerte sich dabei auch zu Plänen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Vorgaben im Klimaschutzgesetz zu lockern.

Bisher wird der jährliche Ausstoß an Treibhausgasen für verschiedene Wirtschaftsbereiche separat erhoben. Überschreitet ein Bereich (Sektor) die mit den deutschen Klimazielen vereinbarten Jahresmengen, müssen die zuständigen Bundesministerien sogenannte Sofortprogramme für mehr Klimaschutz ausarbeiten.

An dieser jährlichen Erhebung der Treibhausgas-Emissionen für jeden Sektor will die Ampel zwar festhalten. Nachsteuern soll die Bundesregierung künftig laut Beschluss des Koalitionsausschusses aber erst, wenn die Daten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf eine Verfehlung der Klimaziele für das Jahr 2030 hindeuten – und zwar für alle Sektoren zusammen. Henning sprach von einer „tendenziellen Schwächung der Ressortver­antwortung“, also der Verantwortung der einzelnen Minister.

dpa

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