Politik

Extrabudget für außerordentliche Pandemiemaßnahmen läuft aus

  • Montag, 14. März 2022
/picture alliance, Pressebildagentur, ULMER
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Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen in der Coronapandemie nicht mehr von den Krankenkassen erstattet be­kommen. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Kassenärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Der Gesetzgeber hatte mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz den Paragrafen 105 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt. Der sicherte den KVen zu, dass Sondermaß­nah­men, die zur Sicher­stellung der Versorgung in der Pandemie ergriffen werden, von den Kassen refinanziert werden müssen.

In der Gesetzesbegründung wurde im März 2020 darauf verwiesen, dass die Pandemie zu einer enormen Herausforderung für die vertragsärztliche Versorgung führt, weil der überwiegende Teil der Verdachts- und Erkrankungsfälle im ambulanten Bereich versorgt werden müsse. Zudem seien die KVen maßgeb­li­­che Akteure bei der barrierefreien Information der Bevölkerung und der Patientensteuerung.

Um der Situation gerecht werden zu können, die zu zusätzlichen Kosten der KVen führten, die über die üblicherweise von der Vertragsärzteschaft zu tragenden Kosten zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung hinausgehen, sollten diese Sondermaßnahmen von den Kassen übernommen werden.

Als Beispiele nannte der Gesetzgeber damals zusätzliche Kosten für spezielle Zentren wie Schwerpunkt­ambulan­zen, die eingerichtet würden, um Patienten mit Atemwegserkrankungen vom übrigen Patienten­klientel zu trennen, Dienste zur Erbringung von vermehrten Besuchsleistungen sowie die Terminservice­stellen, die aufgrund einer „erheblich höheren Inanspruchnahme über die Servicenummer 116117 perso­nell ausge­baut werden müssten“.

Die Regelung gilt nur, solange eine epidemische Lage von nationaler Bedeutung besteht und diese nicht aufgehoben ist. Sie läuft vier Monate nach Ende des Bestehens der epidemische Lage von nationaler Tragweite automatisch aus.

Die KBV hatte sich in einem Brief an Lauterbach von Mitte Februar dafür eingesetzt, die bestehende Re­ge­lung zu verlängern. Dem erteilte der Minister nun eine Absage. Die derzeitige Situation lasse keine ver­stärkte Inanspruchnahme der medizi­nischen Versorgung erwarten, heißt es in dem Brief. Auch eine Über­lastung des Gesundheitssystems sei „nicht mehr zu erwarten“.

Grund sei etwa die Auffassung des Expertenrats der Bundesregierung, die davon ausgehe, dass der An­stieg der Infektionszahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen werde und sich die Lage auf den Intensivstationen stabil zeige. Darüber hinaus seien saisonale Effekte mit zu berück­sich­tigen, die sich „wahrscheinlich günstig“ auf Neuinfektionen auswirken würden und die Omikron-Variante deutlich mildere Verläufe verursache.

Eine Verlängerung der Kostenübernahme durch die Kassen für Sondermaßnahmen der KVen in der Pan­de­mie sei derzeit daher „nicht mehr zu begründen“. Sollte sich das Infektionsgeschehen aber wider Er­warten in den nächsten Wochen in einer andere Richtung entwickeln als angenommen, werde man eine Verlängerung des Paragrafen 105 Absatz 3 SGB V erneut überprüfen, verspricht Lauterbach.

Der Minister lobt in dem Brief ausdrücklich erneut das Engagement der Ärzte in der Pandemie. Er sprach den Ärztinnen und Ärzten „ein großes Dankeschön für ihren uner­müdlichen Einsatz in der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie“ aus. Diese Leistung sei für den Erfolg im Kampf gegen das Virus von „entschei­dender Bedeutung“ gewesen.

may

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