Rettungsschirm für Kliniken läuft aus, Krankenhäuser rufen nach finanzieller Absicherung

Berlin – Am Freitag will der Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite beenden und ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden. Mit dem Wegfall läuft auch der Rettungsschirm für Krankenhäuser aus. Das ruft die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf den Plan. Sie fordert ein Weiterlaufen der Maßnahmen zur Erlös- und Liquiditätssicherung der Krankenhäuser angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie.
Während die COVID-Belegungszahlen auf den Intensivstationen noch leicht zurückgehen, würden sie auf den Normalstationen aktuell wieder ansteigen, hieß es von der DKG. Dies verdeutliche, dass die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie für die Krankenhäuser noch nicht ausgestanden seien, betont sie gestern in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Im Mitte Dezember des vergangenen Jahres beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften war die Frist für Hilfszahlungen an die Krankenhäuser zunächst auf das Jahresende 2021 festgesetzt worden.
Allerdings enthielt die entsprechende Regelung eine Verordnungsbefugnis zur Ausweitung der Auszahlungsfristen durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Diese Option wurde vom BMG genutzt, bislang ist gesetzlich keine weitere Verlängerung vorgesehen.
Die Erlös- und Liquiditätssituation eines Großteils der Krankenhäuser sei aber weiterhin äußerst angespannt, argumentiert die DKG. Man sehe daher mit großer Sorge, dass nach der derzeit geltenden Gesetzeslage sowohl die Ausgleichszahlungen nach Paragraf 21 Abs. 1b Krankenhausgesetz (KHG) als auch die Versorgungsaufschläge nach Paragraf 21a KHG zum 19. März 2022 auslaufen.
Zur Erlös- und Liquiditätssicherung der Krankenhäuser werde ab diesem Zeitpunkt nur noch der Ganzjahresausgleich 2022 zur Verfügung stehen. Die aktuelle Ausgestaltung des Ganzjahresausgleichs sei jedoch „vollkommen unzureichend, um die pandemiebedingt bislang aufgelaufenen Erlöseinbrüche auch nur annähernd auszugleichen“.
Alleine für das Jahr 2021 führe die Regelung, nach der über den Ausgleich nur 98 Prozent der Erlösrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 ausgeglichen werden können, zu einem bundesweiten Defizit der Krankenhäuser in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro, betont die DKG.
Erschwerend komme hinzu, dass bislang nur maximal 50 Prozent der Krankenhäuser ihre Verhandlungen zu den Pflegebudgets für das Jahr 2020 mit den Kostenträgern erfolgreich hätten abschließen können.
Der aus dem Stau der Verhandlungen resultierende Liquiditätsentzug belaufe sich aktuell auf rund drei Milliarden Euro und sei für die Krankenhäuser ohne geeignete Gegenmaßnahmen des Gesetzgebers nicht länger zu schultern. Aktuell laufe die politische Zusage, die Pflegepersonalkosten zu erstatten, ins Leere.
Vor diesem Hintergrund bitten die Krankenhäuser den Gesetzgeber dringlichst, mehrere Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Die für den Ganzjahresausgleich der Jahre 2021 und 2022 geltende Regelung müsse durch eine 100-Prozent-Regelung in Bezug zu den Erlösen des Referenzjahres 2019 ersetzt werden. Zudem dürften die Ausgleichszahlungen und der Versorgungsaufschlag nicht zum 19. März 2022 auslaufen, sondern müssten „mindestens“ bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt werden.
Der bereits zum Jahresende 2021 ausgelaufene Zuschlag zur Finanzierung nicht anderweitig finanzierter Kosten im Rahmen der Behandlung von COVID-19-Patienten, solle für das Jahr 2022 wieder abrechenbar gemacht werden. Alternativ könne den Krankenhäusern die Möglichkeit zur krankenhausindividuellen Mehrkostenfinanzierung eingeräumt werden.
Laut DKG-Zahlen ist aktuell im Vergleich zur Vorwoche ein deutlicher Anstieg der Belegungszahlen von 11,4 Prozent zu verzeichnen. Dieser sei vor allem auf den Anstieg der Belegungszahlen auf den Normalstationen zurückzuführen (+ 12,1 Prozent). Aber auch bei der Anzahl der positiv getesteten Patienten auf den Intensivstationen müsse man einen Anstieg im Vergleich zur Vorwoche beobachten (+ 5,8 Prozent).
Auch Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), sprach sich für eine Absicherung der Krankenhäuser aus. „Wir sehen in den Universitätskliniken, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Während wir in den Unikliniken an einem Tag im Januar 2022 durchschnittlich circa 1.500 COVID-Patientinnen und Patienten stationär versorgt haben, sind es derzeit über 2.300 täglich. Deshalb brauchen wir dringend Verlängerungen und Nachbesserungen zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: