Fachärzte fordern schnellere Umsetzung von Innovationen im Gesundheitssystem
Berlin – Innovationen im Gesundheitswesen schneller umzusetzen und sie neben ihren medizinischen Implikationen intensiver auf ökonomische und Versorgungsaspekte zu evaluieren, fordert der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa). „Der SpiFa ist überzeugt, dass allein durch einen verbesserten Zugang von Innovationen zum deutschen Gesundheitsmarkt aktuelle Herausforderungen erfolgreich gelöst werden können“, teilte der Verband mit. Eine Reihe von Regelungen im Gesundheits- und Versorgungssystem verhinderten im Augenblick aber die Einführung von Innovationen.
Der Verband sieht die Verantwortung dafür im Wesentlichen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). „Es besteht der begründete Verdacht, dass wieder die mit wissenschaftlicher Begründung hinterlegten Eigeninteressen der einzelnen Bänke im G-BA eine entscheidende Rolle spielen und den Entscheidungsprozess unzulässig verlängern“, wirft der SpiFa diesem in einem Positionspapier vor.
Durch den im ambulanten Sektor gültigen sogenannten Erlaubnisvorbehalt entstehe dort „ein regelrechter Innovationsstau“, so der SpiFa. „Wegen des Verbotsvorbehaltes ist die stationäre Schiene grundsätzlich an einer Entscheidung nicht interessiert, da sie im negativen Falle die Leistungserbringung im stationären Bereich ausschließt“, heißt es in dem Positionspapier weiter.
Innovationsausschuss vorgeschlagen
Der Verband schlägt vor, eine weitere Struktur neben dem G-BA zu errichten, die Innovationen schneller umsetzt. Dafür soll der Ausschuss für Gesundheit des deutschen Bundestages einen neuen Innovationsausschuss bilden. Dieser soll künftig Prüfanträge für Innovationen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stellen können.
Wie aber soll der Innovationsausschuss an die Innovationen kommen, die er über das IQWiG prüfen lassen und gegebenenfalls zügig in die Versorgung bringen kann? „Unternehmen können gemäß einer festzulegenden Verfahrensordnung (Rechtsverordnung) Anträge beim Innovationsausschuss stellen. Diese müssen ein Dossier enthalten, aus dem der medizinische Nutzen der Innovation belegbar hervorgeht“, heißt es dazu in dem Prüfbericht. Das Unternehmen soll die Prüfung der Innovation auch finanzieren.
Der Innovationsausschuss soll die Möglichkeit haben, eine Innovation zeitlich und räumlich begrenzt für die Dauer von höchstens fünf Jahren einzuführen. „In dieser Zeit muss eine Evaluation stattfinden, die neben der Prüfung der medizinischen Sinnhaftigkeit auch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit vornimmt“, so der SpiFa. Auf Grundlage dieser Evaluation soll der Innovationsausschuss dann entscheiden, ob die Leistung im Leistungskatalog bleibt.
„Der SpiFa sieht sich in seiner Verantwortung der steten Optimierung und Entwicklung des Versorgungssystems und ist überzeugt, dass Innovationen und der daraus resultierende Fortschritt die Gesundheitsversorgung der Zukunft garantieren“, hieß es aus dem Verband.
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