Ärzteschaft

Fachärzte können ab Juli Hausbesuche delegieren

  • Freitag, 30. Juni 2017

Berlin – Facharztpraxen können ab dem 1. Juli Hausbesuche abrechnen, die von nichtärztlichen Praxisassistenten durchgeführt werden. Bislang wurden ausschließlich deren Visiten in Alten- und Pflegeheimen vergütet. Auf einen entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hingewiesen.

„Damit besteht eine weitere Möglichkeit für Ärzte, Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zu delegieren“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sei ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig sei, dass der Arzt die Behandlung koordiniere, damit keine Schnittstellenprobleme entstünden.

Zur Abrechnung der Hausbesuche werden in das Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) die zwei neuen Gebührenord­nungspositionen (GOP) 38202 und 38207 aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Wege­pauschalen GOP 38100 und 38105) gezahlt – extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

Für einen Hausbesuch eines nichtärztlichen Praxisassistenten erhalten Facharztpraxen ab Juli 17,48 Euro. Allerdings benötigen Fachärzte für die Abrechnung eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei müssen sie erklären, dass sie einen Assistenten mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen und dieser über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügt. Eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen ist laut KBV keine Voraussetzung.

hil/sb

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