Fachärzte wollen vertragsärztliche Grundversorgung stärken
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) fordert, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung belegt sind, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und in die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen.
„Hierdurch werden effiziente Anreize gesetzt, die zu einer nachhaltigen Stärkung der notwendigen wohnortnahen ärztlichen Grundversorgung führen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Dirk Heinrich.
Zur Erinnerung: Das Gesamthonorar setzt sich im Augenblick zu rund 70 Prozent aus der MGV zusammen. Die Leistungen dieses Bereiches unterliegen einer Mengensteuerung, will heißen, dass Ärzte bei Überschreiten einer bestimmten Leistungsmenge für darüber hinausgehende Leistungen eine geringere Vergütung erhalten. Die Leistungen der EGV – rund 30 Prozent der Leistungen – unterliegen nicht der Mengensteuerung.
Die Mitgliedsverbände des Spifa fordern grundsätzlich feste Preise ohne Mengenbegrenzung für alle ärztlichen Leistungen. Die Überführung der Grundleistungen von der MGV in die EGV soll dazu ein erster Schritt sein. „Die wohnortnahe vertragsärztliche Grundversorgung stellt das Rückgrat der medizinischen ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland dar.
Die heute bestehende Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung insgesamt, wird wesentlich durch sie bewirkt“, hieß es aus dem Verband. Allerdings sei die Grundversorgung durch den Arztmangel gefährdet. „Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden“, fordert der Verband.
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