Fachbericht zu Aufgaben von Pflegekräften veröffentlicht
Berlin – Universität Bielefeld und Hochschule Osnabrück haben heute einen vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Fachbericht veröffentlicht. Er beschreibt die Aufgaben der Pflege auf Grundlage des seit 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Dabei orientiert sich der Bericht an Aktivitäten und Lebensbereichen, nach denen auch das neue Begutachtungsinstrument strukturiert ist. Demnach legen die Autoren in den vier Bereichen Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Selbstversorgung Aufgabenbeschreibungen für die pflegerische Versorgung fest.
Spezifische Aufgaben
„In vielen Fällen können die aufgeführten Aufgaben nicht isoliert betrachtet werden“, heißt es in dem Bericht. So stelle etwa die Unterstützung beim Gebrauch von Hilfsmitteln im Bereich der Mobilität zwar eine spezifische Aufgabe dar, doch falle diese Aufgabe in aller Regel in Kombination mit anderen Hilfen im Bereich der Mobilität an.
Ähnlich verhalte es sich mit anderen Aufgaben, erklärten die Autoren. Zudem würden sich die Beschreibungen nicht danach unterscheiden, ob die Maßnahmen im Bereich der häuslichen Pflege oder der stationären Versorgung erbracht würden. „Da nicht die Art der pflegerischen Handlungen im Mittelpunkt steht, sondern die Frage, welche Probleme zu lösen sind, spielen umgebungsspezifische Gesichtspunkte für die Strukturierung keine entscheidende Rolle“, erläutern die Autoren.
Geeignete Grundlage
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht die jetzt veröffentlichte Expertise als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Pflegeeinrichtungen sollten ihre Pflegekonzeptionen anhand dieser Beschreibung daraufhin überprüfen, wie sie die Selbstständigkeit in allen Bereichen von Pflegebedürftigkeit fördern und ihre Arbeitsorganisation darauf ausrichten können. Zudem sollte der Fachbericht auch in zukünftige Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen mit einfließen und die Vereinbarung der Inhalte der Leistungen in den Landesrahmenverträgen anhand dieser pflegerischen Aufgaben erfolgen.
Auch die wichtigen Bereiche der Edukation, Prävention und prozesssteuernden Intervention sollte hinreichend in den Landesrahmenverträgen abgebildet werden. Nicht zuletzt erhalten dem Beirat zufolge mit einer Beschreibung der Leistungsinhalte anhand von pflegerischen Aufgaben auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen mehr Flexibilität bei der Vereinbarung von Pflegeleistungen und damit bei der Alltagsgestaltung. Zugleich werde die Kompetenz der Pflegefachkräfte anerkannt und gestärkt; eine flexiblere und damit situationsangepasste Leistungserbringung werde ermöglicht.
Unterdessen dringt der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf eine Personalaufstockung in deutschen Pflegeheimen. „Wir müssen dafür sorgen, etwa durch einen Sonderpersonalschlüssel bei Nachtdiensten, die Situation in der Pflege schnell zu verbessern“, sagte Gröhe den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. In der Altenpflege gebe es durch die Pflegereform bereits fast überall eine bessere Personalausstattung. „In sieben Bundesländern kann das genau hochgerechnet werden, allein dort können 10.400 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden.“ Außerdem werde zurzeit an einem bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahren gearbeitet.
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