Fachgesellschaft: Anti-Falten-Spritzen ohne Erlaubnis kein Einzelfall

Stuttgart – Nach dem Angebot von unerlaubten Anti-Falten-Behandlungen in einer Diskothek in Stuttgart warnt die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie vor unseriösen Anbietern. Fälle wie dieser seien keine Seltenheit, sagte eine Sprecherin der Organisation.
Am vergangenen Montag hatte die Stuttgarter Polizei in einer Diskothek eine 28-jährige Frau festgenommen, die dort kosmetische Behandlungen ohne erforderliche Erlaubnis durchgeführt haben soll. Die Beamten fanden den Angaben zufolge mehrere Spritzen mit Hyaluronsäure, einem ursprünglich körpereigenen Stoff, der in der Schönheitschirurgie zur Aufpolsterung von Falten und Lippen verwendet wird.
Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz
Gegen die Frau wird nun laut Polizei wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ermittelt, da sie über keine entsprechende Ausbildung verfügen soll. Über mögliche Geschädigte konnte die Polizei zunächst keine Angaben machen.
Grundsätzlich seien Heilpraktiker und die meisten Fachärzte berechtigt, Hyaluronsäure zu spritzen, sagte Kerstin van Ark, Pressesprecherin der Gesellschaft. Kosmetikerinnen sei dies untersagt. Darüber, wie viele Kosmetikerinnen dennoch Schönheitsbehandlungen dieser Art durchführen, gebe es keine Statistiken: „Das ist ein Feld, das kaum zu überschauen ist.“ Das Verfolgen solcher Taten sei schwierig. „Zu unserem Leidwesen gibt es keine wirkliche Handhabe gegen Verstöße“, sagte die Sprecherin.
Generell steigt die Zahl der minimalinvasiven Eingriffe mit Füllsubstanzen wie Hyaluronsäure laut Gesellschaft stetig. Letzte zuverlässige Angaben gab es demnach 2014 – mit 65.000 Hyaluronbehandlungen allein in der Plastischen Chirurgie. Hinzu kommen Behandlungen mit und ohne Erlaubnis, die nicht erfasst werden.
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