Ärzteschaft

Faltenbehandlungen: Risiken werden häufig unterschätzt

  • Freitag, 30. August 2019
/Sven Bähren, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure­prä­pa­­­rate zur Injektion gefordert. Hintergrund sei, dass immer häufiger auch Kosmetikstudi­os und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anböten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzten, so die DGÄPC.

„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausge­führt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer stren­geren staatlichen Regulierung. Schließlich könnten Behandlungsfehler ernst­hafte Kompli­kationen bis hin zur Erblindung nach sich ziehen.

Zudem gefährden nach Einschätzung der DGÄPC die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Dies gelte sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyalu­ron­säure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massen­phänomen“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.

Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzurei­chend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Denn neben loka­len Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, könnten unsachgemäße Behand­lungen beispielsweise auch zu arteriellen Embolien führen.

„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagte Kauder. Zudem könnte eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Subs­tanzen erfolgreich eindämmen.

hil/sb

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