Faltenbehandlungen: Risiken werden häufig unterschätzt

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion gefordert. Hintergrund sei, dass immer häufiger auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anböten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzten, so die DGÄPC.
„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausgeführt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer strengeren staatlichen Regulierung. Schließlich könnten Behandlungsfehler ernsthafte Komplikationen bis hin zur Erblindung nach sich ziehen.
Zudem gefährden nach Einschätzung der DGÄPC die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Dies gelte sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyaluronsäure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.
Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzureichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Denn neben lokalen Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, könnten unsachgemäße Behandlungen beispielsweise auch zu arteriellen Embolien führen.
„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagte Kauder. Zudem könnte eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Substanzen erfolgreich eindämmen.
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