Ärzteschaft

Fachgesellschaft: Datenschutz­verordnung gefährdet Menschenleben

  • Dienstag, 26. Oktober 2021
/picture alliance, Klaus Rose
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Berlin – Nach Ansicht von Unfallchirurgen gefährden die derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen Menschenleben in der Notfallmedizin.

Die Übermittlung von Patientendaten wie Blut- oder EKG-Werte an ein Krankenhaus setze laut Daten­schutz­grundverordnung die aktive Zustimmung der Betroffenen voraus, was aber bei Schwerverletzten oft nicht möglich sei, erklärte Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesell­schaft für Orthopä­die und Unfallchirurgie (DGOU) am Rande des Kongresses für Orthopädie und Unfall­chirurgie heute in Berlin.

Wenn bewusstlose Patienten keine aktive Zustimmung geben könnten und dadurch eine Übermittlung der Daten verboten sei, sänken die Überlebenschancen. Die Datenschutzgrundverord­nung „behindert die Lebensrettung“, erklärte Pennig.

Er forderte zur besseren Notfallversorgung eine Anpassung der Datenschutzregeln. Dies betrifft laut DGOU auch das Traumaregister. In dieses Register geben die 800 teilneh­men­den Krankenhäuser Daten zu jedem Notfall ein.

Alle drei Jahre analysieren die Experten, welche Behandlungen bei welchen Verletzungen und welchen Patienten die besten Resultate erzielen und passen die bisherigen Behandlungen an, um höhere Behand­lungserfolge und Überlebenschancen zu erreichen.

Die Datenschutzgrundverordnung erschwere aber den Kliniken die Eingabe dieser Daten, was zu einem Rückgang der Nutzung des Registers führe, erklärte die Fachgesellschaft. Allein 2019, im Jahr nach Ein­führung der Datenschutzgrundverordnung, sei die Aufnahmequote um 17 Prozent gesunken.

Seit dem Start des Traumaregisters im Jahr 1993 wurden demnach etwa 400.000 Behandlungsverläufe dokumentiert. Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie läuft noch bis Freitag.

afp

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